07-er Kennzeichen

#1
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, das schon auf ein 07er Kennzeichen zugelassen ist, kann ich es dann ohne weiters auf meinen Namen ein 07er Kennzeichen beantragen und es dann auf mich zulassen? Oder kann ich das 07er übernehmen ( ist jedoch in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen)? Oder muss ich zuerst mit dem Fahrzeug zum Tüv?
Bzw. wie kann ich für das Fahrzeug wieder eine normale Strassenzulassung erhalten? Fahrzeug läuft schon seit mehr als 2 Jahren mit 07er Kennzeichen? Ist der Brief dann ungültig und muss dann ein komplett neuer ausgestellt werden?
Kennt sich da jemand von Euch aus und/oder hat so seine Erfahrungen damit gemacht?
Gruß Klaus
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Fiat X 1/9 Exclusiv
128 AS 0076089, 06.09.1977

Suche (m)einen Blauen Exclusiv X,
128 AS 0089205, 19.05.1978

Fiat 500 , Baujahr 1969

#2
Nein ! :twisted:
Ist personengebunden, da eine pers. Eigung überpüft wird.
Zuteilung/Vergabe ist Bundesland-/Regions-/Ortsspezifisch.

Zeiteilung von "hier haben sie" bis zur Überprüfung durch den BND alles dabei.
cu
marcus

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#3
Moin moin,

also, wenn ich die einschlägigen Artikel z.B. in der Oldtimer-Markt richtig verstanden habe, wurde die 07er-Regelung seit dem 01.03.2007 ziemlich vereinheitlicht und kann nun nicht mehr als Ländersache betrachtet werden.

Natürlich ist die 07-Nummer weiterhin personenbezogen. Zugeteilt werden kann sie nun nur noch für Autos, die älter als 30 Jahre sind (es zählt das Datum der Erstzulassung). Sollen Autos auf die 07-Nummer zugelassen werden, müssen diese den amtlichen Bestimmungen entsprechen, sprich, sie müssen eine gültige HU (TÜV-Untersuchung) und AU haben.

Für Deinen Fall heißt das: die 07-Nummer des Vorbesitzers kann nicht übernommen werden und bevor Du den Wagen auf deinen Namen zulassen kannst (in welcher Form auch immer, also 07-Nummer oder schwarzes Kennzeichen), musst Du eine TÜV-Abnahme (wenn mehr als 7 Jahr abgemeldet sogar Vollabnahme oder Baurat) durchführen lassen.
Viele Grüße
Michael
Nordisch by nature!
X im Norden: www.X19Hamburg.de und www.ScuderiaX19.de (Stammtisch vom X1/9-Club - Deutschland)
Bild

#4
Stimmt so nicht! Ich hab mich damit in jüngster Zeitausfühlich beschäftigen müssen :roll:

Autos, die bereits auf einer 07er-Nummer stehen, also quasi schon "07-anerkannt" sind, können ohne großen Aufwand auf eine andere 07er Nummer wechseln! Und das auch bei Autos die die heutigen "Einstiegskriterien" nicht erfüllen würden, z.B. noch keine 30 Jahre auf dem Buckel haben.

Kurz: Du hast schon eine 07er Nummer auf deinen Namen und der Wagen deiner Begehrlichkeit steht beim Verkäufer auch auf einer 07er-Nummer. Dann kannst Du den Wagen einfach auf deine Nummer übertragen lassen! Das geht sehr wohl, ist aber noch nicht bei jeder Zulassungsstelle als Information angekommen...
Lediglich die Autos, die noch nicht auf einer 07er stehen, müssen die heutigen, höheren Standards (Bei uns z.B. Gutachten wie fürs H-Kennzeichen) erfüllen.

Und noch was - löst euch von der Vorstellung, daß ein Auto mit 07er Nummer richtig zugelassen ist!
Ist es nämlich nicht!
Wie schon richtig geschrieben wurde, die Nummer ist Personen-, nicht Fahrzeugbezogen!
Es handelt sich klar um eine rote Nummer, kaum anders als die 06er-Händlernummer! Fahrzeuge, die damit bewegt werden, sind nicht zugelassen, sonder lediglich über die Versicherung der Nummer versichert.
Nur daß die 07er eben für Sammler konzipiert wurde, um mit seinen Autos (über die Zwecke der 06er hinaus) noch zu Treffen zu fahren, mehr nicht! Man muß genauso ein Fahrtenbuch führen und die erlaubten Anlässe zu Fahrten sind sehr begrenzt. Also nix mit Alltagsnutzung...
Weiterer Unterschied ist natürlich auch, daß in die rote 06er Nummer alle möglichen Fahrzeuge selbst eingetragen werden kann, bei der 07er natürlich die einzelnen Fahrzeuge nach deren Anerkennung ofiziell durch die Zulassungsstelle drauf eingetragen werden...
mfg., Manfred

#5
Ähem, liebe Mods, noch was - die Zustimmung des Beitrag-Starters vorausgesetzt - wäre es nicht schade, wenn dieses brisante Thema irgendwann gelöscht wird? Ich denke, es wäre im "Geflüster" besser aufgehoben, oder?
mfg., Manfred

#7
danke für eure ausführlichen infos. der beitrag muss von mir aus nicht gelöscht werden.
Gruß Klaus
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Fiat X 1/9 Exclusiv
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#8
500Integrale hat geschrieben:Autos, die bereits auf einer 07er-Nummer stehen, also quasi schon "07-anerkannt" sind, können ohne großen Aufwand auf eine andere 07er Nummer wechseln! Und das auch bei Autos die die heutigen "Einstiegskriterien" nicht erfüllen würden, z.B. noch keine 30 Jahre auf dem Buckel haben.


Dazu benötigt man eine kompetente Zulassungsstelle.. (wenns stimmt)
.. mehr muß man nicht sagen. :roll:
cu
marcus

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#9
ziploader hat geschrieben:
Dazu benötigt man eine kompetente Zulassungsstelle.. (wenns stimmt)


stimmt schon... Vor allem das mit der kompetenten Zulassungsstelle! Das hat sicher ab und zu mal Potential für sagen wir mal gewisse Unstimmigkeiten zwischen Zulassungsstelle und Antragsteller...
Hier in Rosenheim habe ich die Dame da mit meiner Anfrage auch in arge Not gebracht. Die hat sich auch erst erkundigen müssen (sprich sie hatte keine Ahnung aber kannte jemanden, der sich damit auskennt) und hat mir nach einer halben Stunde diese Vorgehensweise bestätigt. Auch ein kompetenter Oldtimerversicherer hat diese Vorgehensweise bestätigt und auch die Dame vom KBA, die ich letztens am Telefon hatte.

Trotzdem liegts sicher am Ende zu einem großen Teil an dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin hinter dem Schalter in der Zulassungstelle wo man gerade dran kommt... Also am besten nicht forsch sondern freundlich mit den Leuten da umgehen und sie auf sein Begehr hinweisen...
mfg., Manfred

#10
Also wenn ich nen Wagen mit 07er Nummer kaufe, ich selber aber noch nie ne 07er Numme hatte, dann heißt es der Wagen muss 30 jahre alt sein? Richtig?!

#11
Hallo Acki

so siehts aus! Leider.
Falls der Wagen schon ein Gutachten hatte, kanns du selbiges innerhalb der 2 jahresfrist zur Eintragung auf 07er verwenden.
Alter 30jahre ist minimum.

Grüssle Andy

#12
Andy&X1/9 hat geschrieben:Hallo Acki

so siehts aus! Leider.
Falls der Wagen schon ein Gutachten hatte, kanns du selbiges innerhalb der 2 jahresfrist zur Eintragung auf 07er verwenden.
Alter 30jahre ist minimum.

Grüssle Andy


hinzu kommt noch:

- Mindestalter des Versichungsnehmers 25Jahre
- bei der Beantragung Null Punkte in Flensburg
- Ein Erstwagen muss auf den Versicherungsnehmer angemeldet sein.

ja und dann eben noch die o.g. Bedingungen.


gruß michi

#15
0 Punkte stimmt nicht

=> Weiß ich aus Erfahrung :idea: :wink:

Anderes Fahrzeug steht so in den Zulassungsbestimmungen für die Rote Nummer, wurde aber auch nicht überprüft.
Vielleicht haben sie in der Datenbank nachgeschaut.

Hier wurde noch ein Führungszeugnis benötigt um die Eignung für die Rote Nummer zu überprüfen.


Und Hier benötigt ein Fahrzeug auch kein Gutachten zur Zulassung.
Es wurde nicht mal das Fahrzeug gesichtet. Nicht mal ein Brief war notwendig.
Eine Kaufvertrag und die Fgt-Nr. haben gereicht :!:
Ich hätte theoretisch eine Rohkarosse zulassen können.

So unterschiedlich ist das.
cu
marcus

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#17
@Holgi:

Das ist tatsächlich leider ein bildliches Beispiel, warum es dem 07-er auch an den Kragen ging.
Zu recht meine ich. Leider leiden auch alle "ordentlichen" 07-er- Nutzer :cry:

Grüsse

Wolfgang

#18
wegn zu fiel ps überschlug sich das auto beim schalten vom 2 auf 3 gang

ich hab es live schgon gesehen da es sich von einem freind von mir der vater es in e-bay erworben hat :mrgreen:

einfach geil

#19
Acki hat geschrieben:
wegn zu fiel ps überschlug sich das auto beim schalten vom 2 auf 3 gang

ich hab es live schgon gesehen da es sich von einem freind von mir der vater es in e-bay erworben hat :mrgreen:

einfach geil


Wo um Gottes Willen hast Du das denn her?
Meeeeeehhhhhrrrr :mrgreen: