Oldtimer-Versicherung JAHRESBEITRAG !?!

#1
Moin Ihr lieben Leute,

habe gerade ein Erlebnis der dritten Art mit meiner Oldtimer-Versicherung (Gerling-Konzern) hinter mir. Am 25.Mai habe ich mein blaues Playmobil nach der Winterpause wieder zugelassen. Daraufhin bekomme ich jetzt von meiner Versicherung eine Rechnung über den vollen Jahresbeitrag (01.01 - 31.12.)! Das habe ich erstmal reklamiert, nun aber (nach langem Hin und Her) die Antwort erhalten, dass sei so in Ordnung, da es bei Oldtimer-Versicherungen nur Jahresbeiträge gäbe! Für mich heißt das im Klartext, ich muss fast das Doppelte an Prämie zahlen und zwar auch für einen Zeitraum (01. Januar bis 25. Mai), wo der Wagen gar nicht zugelassen war. Demzufolge war m.E. in der Zeit auch gar kein Versicherungsobjekt vorhanden!
Wie sind die Erfahrungen hier im Forum mit anderen Versicherern?
...und noch 'ne zweite Frage: ist das überhaupt rechtens? Kennt sich hier Jemand damit aus?

PS: das würde doch heißen, wenn ich mein Kfz (theoretisch) erst am 30.12. eines Jahres zum Verkehr zulasse, müsste ich für die zwei Tage den vollen Jahresbeitrag zahlen, das kann doch nicht sein!!??!!
Viele Grüße
Michael
Nordisch by nature!
X im Norden: www.X19Hamburg.de und www.ScuderiaX19.de (Stammtisch vom X1/9-Club - Deutschland)
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Uups...

#2
Hallo Michael,

niemand kann eine Versicherung zwingen, Saisonverträge anzubieten. Ich kenne zumindest eine Versicherung, die das auch ablehnt - direct line. Aber die habe ich ja schon des öfteren hier genannt, weil die die interessante Möglichkeit anbieten, ein Auto zu den Prozenten des Erstfahrzeuges als Zweitfahrzeug anzumelden.

Hat Gerling das Auto ehedem als Saisonfahrzeug (ich nehme mal an: mit entsprechendem Saisonkennzeichen?) versichert? Dann hätten sie dich sicher über die Änderung der Versicherungsbedingungen im Vorfeld informieren müssen. Aber ich bin recht sicher,dass die das auch getan haben - nur wirst du dir das Kleingedruckte in dem Heft "Versicherungsbedingungen" kaum im Detail durchgelesen haben.

Das mit dem "kein Versicherungsobjekt" stimmt nicht. Die rechtliche Konstruktion der Saisonverträge sieht so aus, dass das beitragsfreie Zeiten sind, in denen der Vertrag "ruht". Viele Versicherungen bieten sogar an, dass in der zeit der Kasko-Versicherungsschutz beitragsfrei weiterläuft. Im konkreten Fall heißt das, wenn dir dein blaues Spielmobil aus dem Winterschlaf geklaut wird, kriegst du (finanziellen) Ersatz, obwohl die Versicherung ruht.

Und deine andere Vermutung ist auch nicht zutreffend. Wenn du (erstmals) dein Auto zum 30.12. zulässt gibt es 2 Möglichkeiten: Die eine Versicherung, die alle Verträge immer vom 1.1. bis 31.12. abrechnet, berechnet dir die 2 Tage (und dann im weiteren das komplette Folgejahr). Die andere Versicherung läßt deinen Vertrag immer vom 30.12. des Vorjahres zum 29.12. des Folgejahres laufen. Direct line z.B. gehört zum zweiten Typ.

Was kannst du tun? Normalerweise hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag erhöht wurde (und vermutlich auch, wenn wie hier die Bedingungen deutlich verschlechtert wurden). Aber ich denke fast, da hast du schlechte Karten, weil schon zu lange her und das Sonderrecht zeitlich befristet ist. Also kann man nur den Vertreter oder das Büro anblöken, und wenn die sich stur stellen, ganz normal zum Jahresende kündigen und sich einen Laden suchen, wo man fairer mit Kunden umgeht. ADAC soll da ganz gut sein, leist man hier immer wieder.
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
128AS10162813

#3
Hallo Michael,

als ich mir eine Oldie-Versicherung gesucht habe, bin ich durch den Vergleich in der Oldtimer-Markt auch auf diese Zusatzkalusel gestoßen. Bei einigen Versicherungen ist es tatsächlich so, dass diese den vollen Beitragssatz verlangen, trotz Saison-Kennzeichen. Find ich aber ne ziemliche Schweinerei, dies Dir nicht mitzuteilen sondern dich ganz frech auflaufen zu lassen...

Ich bin bei der Württembergischen versichert, habe bisher nur gute Erfahrung mit denen gemacht. Classic-Data Kurzbewertung (nach eigenen Bildern und eigener Zustandsangabe) reicht aus, der Beitrag wird Saisonabhängig berechnet und ne Ruheversicherung für den abgemeldeten Zeitraum gibt's auch.

Die Kündigungsfristen würde ich mir mal ganz genau anschen, vielleicht gibt's da ja ne Möglichkeit. Kommt sicherlich auch drauf an, wie lange Du das Auto dort schon versichert hast. Ne andere Möglichkeit den Vertrag loszuwerden, ist das Auto abzumelden - wenn's nur für ne Woche ist...

Gruß, Alex
http://www.x19world.de

Pfiffig, der Herr Lido..

#4
Stimmt,

die Möglichkeit mit Abmeldung hatte ich ganz vergessen - kostet halt ein paar Gebühren. Bringt das auch einen neuen Eintrag in den Kfz-Brief? Vorübergehende Stillegung reicht ja nicht - da wird das Fahrzeug wieder auf deinen Namen zugelassen und die (ruhende) Versicherung wiederbelebt.

Kannst das blaue Beschleunigungswunder natürlich auch auf Jeanette zulassen ;-)
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
128AS10162813

Re: Pfiffig, der Herr Lido..

#5
Uli.R hat geschrieben:Stimmt,

die Möglichkeit mit Abmeldung hatte ich ganz vergessen - kostet halt ein paar Gebühren. Bringt das auch einen neuen Eintrag in den Kfz-Brief? Vorübergehende Stillegung reicht ja nicht - da wird das Fahrzeug wieder auf deinen Namen zugelassen und die (ruhende) Versicherung wiederbelebt.

Kannst das blaue Beschleunigungswunder natürlich auch auf Jeanette zulassen ;-)

Vorsicht, vorsicht, Kfz-Versicherungen lassen sich immer nur 1 Monat zum Jahresende kündigen. Ist also nicht so einfach.
Lies Dir mal die Vertragsbedingungen und vor allem Deinen Antrag durch. Wenn Du nicht auch separat nochmals "Aushändigung der Tarifbestimmungen" unterschrieben hast, hast Du eine Chance, den Vertrag stornieren zu lassen. Du hattest dann nämlich bei Antragstelllung nicht alle zum Vertrag gehörenden Unterlagen ausgehändigt bekommen (zumindest ist das nicht separat bestätigt worden). Das ist die einzige Möglichkeit, die ich sehe. Würde mich aber in diesem Fall über die Rechtschutzversicherung an einen Anwalt für Vertragsrecht wenden. Der findet sicher noch was ...
Ach so, es gibt nach noch eine Chance: Im Schadensfall können (bitte nachlesen) normalerweise beide Partien ohne Frist kündigen. Aber ob es das alles wert ist, seinen sonst so defensiven Fahrstil aufzugeben?

:lol: :wink:
Bertone X1/9

Versicherung

#6
Da mein X mit 07er Nummer zugelassen ist kann ich nur bedingt mitreden. Bei mir ist es so dass ich auch das ganze Jahr brennen muss, eine zeitliche eingrenzung kann ich auch nicht geltend machen. Soweit ich weis kann man entweder auf oldtimer oder saisonkennzeichen machen, eine Mix aus beiden ist mir nicht bekannt. Ich bin bei AXA versichert und die wollen pro Jahr 151 Euro. hab auch bei ADAC angefragt aber da hätte ich 2 Oldtimer gebraucht. MFG herze-2004

#7
Ja 07 ist nur Ganzjährlich... :x
Steht bei mir nächstes Jahr auch an.
Werde aber wahrscheinlich ADAC wählen, da ich beide X fahren will...
cu
marcus

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Danke und kurze Zwischeninfo

#8
Moin moin,

na, da hab' ich ja was losgetreten.... Also erstmal:
WICHTIG: ich habe kein Saisonkennzeichen!! Ich habe den Wagen erstmals im April 2002 (bei der gleichen Versicherung) zugelassen. Habe bezahlt von April 2002 bis 31.12.02 ==> korrekt! Habe das Playmobil dann im Oktober 2003 abgemeldet (vorläufig) und meine zuviel gezahlte Kohle für 2003 zurück bekommen! Nun habe ich ihn im Mai 04 wieder zugelassen und muss/soll rückwirkend den vollen Jahresbeitrag (01.01.04 bis 31.12.04) zahlen. Das kommt mir "spanisch" vor!
Wie dem auch sei, da ich anfänglich nicht gezahlt habe, ist nun die erste Mahnung angekommen. Ich werde also zähneknirschend erstmal den vollen Jahresbeitrag unter Vorbehalt zahlen und mich dann drum kümmern, ob das so richtig und rechtens ist!

Zum Thema Wechsel der Versicherung: ja, ich denke darüber (natürlich) jetzt ernsthaft nach und werde mich in der nächsten Zeit nochmal mit dem Versicherungsvergleich aus der Oldtimer-Markt befassen. Obwohl ich eigentlich bisher mir der Gerling-Oldtimer-Versicherung ganz zufrieden war. Die Struktur ist ähnlich wie von Alex beschrieben. Und eigentlich auch nicht wirklich teuer (208,-- Euro Jahresbeitrag für Haftpflicht und Teilkasko, da kann man nicht meckern).
Die Kündigungsfristen sind mir bekannt. ADAC ist bei mir keine Alternative, da wir in dem Konkurrenzverein (AvD) seit Jahren Mitglied sind. Die bieten auch kostengünstige Autoversicherungen. Beim Gerling.... :roll:
Viele Grüße
Michael
Nordisch by nature!
X im Norden: www.X19Hamburg.de und www.ScuderiaX19.de (Stammtisch vom X1/9-Club - Deutschland)
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No, Holgi

#9
Neben den Sonder-Kündigungsrechten im Schadensfall (korrekte Ergänzung) und dem bei Beitragserhöhung endet ein Versicherungsvertrag für eine Kfz-Versicherung auch bei Wechsel des Fahrzeugs! Sonst wäre dein neues Auto ja zwangsläufig bei der alten Versicherung versichert.

Aber es muß ein Fahrzeugwechsel sein, nicht nur eine vorübergehende Stilllegung. Andernfalls müßtest du bei der Wiederanmeldung eine Versicherungsbestätigung(skarte; früher "Doppelkarte") mitbringen. Ich meine, wenn man das Auto wieder auf sich selbst zuläßt/wieder anmeldet, entfällt das. Daher wäre dann auch kein Versicherungswechsel möglich.

Ja, und dann eben die klassische Kündigung zum Versicherungsende. Aber auch hier Vorsicht. Es gibt Versicherungen, bei denen enden die Verträge nicht zum Jahresende, sondern, wie schon oben beschrieben, vom tatsächlichen Versicherungsbeginn zum tatsächlichen Versicherungsbeginn ein Jahr drauf. Am besten sofort zum "nächstmöglichen Termin" kündigen und die Versicherung bitten, sie mögen dir den Termin bestätigen.

Und einen "Anwalt für Vertragsrecht" für einen Versicherungsverträge zu bemühen halte ich für übertrieben. Erstens kann das in einem so simplen Fall jeder Anwalt um die Ecke und zweitens nimmt der für die Beratung womöglich soviel wie die Versicherungskosten für Michaels erste fünf Monate des Jahres ausmachen;-)
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
128AS10162813

Spanisch...

#10
Finde ich auch seltsam. Warum haben die dann nicht den Beitrag ab Oktober 03 haben wollen? Das wäre wenigstens konsequent gewesen. Aber so haben sie die Versicherung von 10/03 bis 12/03 beitragsfrei laufen lassen.
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
128AS10162813

#11
Eine Vorübergehende Stilllegung, und sei es nur für eine Std. , reicht für den Fahrzeugwechsel.
Du mußt doch beim Anmelden deine Doppelkarte abgeben... :)
So sehe ich das.
cu
marcus

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Kann sein, Marcus

#12
Ich habe gestern sicherheitshalber noch mal auf die Seite des hiesigen Straßenverkehrsamtes geguckt, da stand zwar, was man mitbringen muß für eine vorübergehende Stilllegung, aber leider nicht, was man haben muß für die Wiederinbetriebnahme.

Ich denke, wenn man eine Doppelkarte abgeben muss, dann kann man dabei auch die Versicherung wechseln. Ich würde da aber sicherheitshalber mal beim StVA nachfragen - oder den Vertreter der neuen Versicherung befragen, was Kündigungsrechte angeht sind die Vertragsbedingungen bei Kfz-Versicherungen identisch.
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
128AS10162813

Menno

#14
Und warum können das die Duisburger nicht?

Na ja, ich hab da mal angerufen. Die Dame vom Duisburger Stadtverwaltungs-Call-Center (ich betone: das sind keine Call-Girls...) meinte, dabei könne man in der Tat die Versicherung wechseln. Ich würde dennoch sicherheitshalber den Versicherungsheini befragen.

Kostenpunkt einer solchen Aktion: 6 Euro schlagmichtot für die Stilllegung und 10 Euro weißnichtwieviel für die Wiederanmeldung. Und ein bis 2 Fahrten zur Zulassungsstelle
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
128AS10162813

#15
Wieso zwei Fahrten ?!
Kannst du doch alles am gleichen Tag machen.
Nummer ziehen 10 min. warten nochmal ne Nummer ziehen.
Abmelden auf zweite Nummer warten anmelden.... :D
cu
marcus

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*ggg*

#16
Da stand ja auch ".... BIS 2 Fahrten".....

Da würde ich mir sicherheitshalber auch den Rat des Versicherungsheinis einholen, ob das statutenmäßig an einem Tag geht. Wer weiß, ob da nicht irgendein millionenteures Softwaresystem ins straucheln kommt :lol: :lol: :lol:
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
128AS10162813

Re: Kann sein, Marcus

#17
Uli.R hat geschrieben:Ich denke, wenn man eine Doppelkarte abgeben muss, dann kann man dabei auch die Versicherung wechseln.

Definitiv falsch. Kündigung nur bei:
Beitragsänderung, im Schadensfall und 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres (üblicherweise 31.12.).
Du kriegst problemlos eine Doppelkarte von einer anderen Gesellschaft, aber wenn die alte will, dann gibt sie den Rabatt nicht ab und im schlimmsten Falle ist eine Doppelversicherung entstanden und Du bist wieder bei der alten Versicherung. Habe ich schon hinter mir (Motorrad im März bei der neuen Gesellschaft zugelassen und dadurch entstand eine Doppelversicherung :-()
Bertone X1/9

Nun ja

#18
Fast richtig, Holgi.

§ 4 a, b und c der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung regeln das Thema Kündigung. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es tatsächlich das bei Beitragserhöhung und das im Schadensfall. Zusätzlich gibt es für den Versicherer noch ein Kündigungsrecht bei Insolvenz des Versicherungsnehmers (kann Michael ja passieren, nachdem Gerling ihn so geschröpft hat)

§ 5 sagt etwas zur vorübergehenden Stilllegung. Diese berührt den Versicherungsvertrag NICHT (also alle Pläne von oben in den Gully - wäre ja auch zu einfach gewesen ;-) ) Man kann lediglich bei Stilllegung von mehr als 2 Wochen eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes beantragen; die gleiche Folge hat es, wenn die Zulassungsstelle dem Versicherer die vorübergehende Stilllegung mitteilt (macht sie in der Regel)

Nun aber auf zu § 6. "Veräußerung". Demnach tritt zunächst mal der Erwerber eines Fahrzeuges in den Vertrag ein (für den Beitrag ab Erwerb bis Ende des Vertrages haften interessanterweise beide, Verkäufer und Käufer, geamtschuldnerisch!). Der Käufer wie auch der Versicherer haben aber ein Sonderkündigungsrecht, welches innerhalb von einem Monat wahrgenommen werden muss. Diese Kündigung gilt dann zum Ende des Versicherungsjahres.

Aber es steht dort weiter: "Schließt der Erwerber eines veräußerten Kfz eine neue Kraftfahrtversicherung (eischließlich vorläufiger Deckung (Anm. von mir: genau das macht die Doppelkarte)) ab, ohne die auf ihn übergangene Versicherung zu kündigen, so gilt mit Beginn des neuen Versicherungsverhältnisses das alte als gekündigt."

M. a. W.: Sobald du ein Auto auf dich (neu) zulässt, hast du mit Abgabe der Doppelkarte mit dem Altvertrag nix zu tun. Eierst du aber mit dem Auto noch rum, ohne die Ummeldung vorzunehmen, stehst du zumindest halb auf dem Fliegenfänger (was den Beitrag angeht; n den Standard Auto-Kaufverträgen kriegst du als Käufer aber das volle Risiko einschließlich eventueller erhöhter Prämienzahlungen für verlorene Schadenfreiheitsrabatte aufs Auge gedrückt.

So, was heißt das für Michael? Ganz normal kündigen! Oder das Auto auf Jeanette überschreiben. Kostet aber nicht unwesentlich Geld und bringt einen weiteren Eintrag im Brief.

Allerdings hätte die kreuzweise Zulassung (Michael fährt Jeanettes Auto und umgekehrt) einen ganz anderen, charmanten Vorteil, der auch in Cash mehr wert sein kann als die 100 oder 150 Euro für das Ummelden. Nehmen wir mal an, der Beschleunigungsmeister M.V. fährt mit 50 zuviel am staatlichen Fotoautomaten vorbei. KLATSCH!!! Mit einem pfiffigen Anwalt kann man es u.U. hinbekommen, dass die Obrigkeit es nicht hinbekommt, innerhalb von 3 Monaten den wahren Übeltäter zu ermitteln - Verjährung! In dem Fall, wo der Halter M.V. den Fragebogen bekommt, ist nix mehr mit Verjährung - denn das Verfahren läuft von Anfang an gegen ihn, und in dem Fall ist die Verjährung unterbrochen!

Aber Garantien gibt es da keine. Übellaunige Polizisten mit zuviel Zeit können das Schurkenstück auch vereiteln *seufz*
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
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Anmerkungen

#19
Moin moin,

niedlich, wirklich niedlich, wie Ihr Euch Sorgen um mich macht! Danke Uli!

Also nochmal: es ging mir in diesem Thread in erster Linie nicht darum, wie ich aus der Versicherung rauskomme. Bezahlt habe ich den Jahresbeitrag jetzt, das heißt in der Konsequenz jedoch nicht, dass ich mich ab sofort von Wasser und Brot ernähren muss. :P Geht noch! Natürlich denke ich darüber nach, evtl. eine andere Oldtimer-Versicherung mit meinem "blauen Wunder" zu beglücken, aber das gehe ich dann unter Einhaltung aller Kündigungsfristen zum Jahreswechsel an.

Noch was: eine Umschreibung auf J. kommt wegen des zweiten Eintrages im Brief vorerst nicht in Frage. Ich muss die Hippe zwangsläufig irgendwann in den nächsten Jahren noch von Pinneberg (PI) auf Hamburg (HH) umschreiben lassen. Das reicht als zusätzlicher Brief-Eintrag aus.

@Uli: Zu dem Thema "Geblitzt werden und dann ist die Frau gefahren" (oder umgekehrt) schreibe ich Dir mal eine PM. Das ist uns nämlich aktuell auf dem "Himmelfahrtskommando" passiert. Du kennst Dich da ja anscheinend gut aus...

Stand per heute ist der, dass ich die volle Jahresprämie nun überwiesen habe (natürlich OHNE Mahngebühr). Nun überlege ich, der Versicherung einen Brief zu schreiben, in dem ich um eine einleuchtende Erklärung bitte, warum ich 2002 den tatsächlich angemeldeten Zeitrahmen bezahlt habe, 2003 ebenso, nur 2004 plötzlich nicht mehr. Ich befürchte allerdings, dass die Jungs dann die Prämie von Oktober 2003 bis 31.12.2003 von mir nachfordern... Dürften die das oder verjähren solcherlei Ansprüche?
Viele Grüße
Michael
Nordisch by nature!
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Niedlich?

#20
Ich bin nicht "niedlich" *grml*

Thema Verjährung. Hier gilt BGB. Im Verhältnis von Nichtkaufleuten (M.V.) zu Kaufleuten (Gerling) gilt üblicherweise eine Frist von 2 Jahren zum Jahresende. Beispiel: Eine Forderung, die im Juni 2003 entsteht, verjährt am 31.12.2005

Für die Aufhebeung der Verjährung bedarf eines eines rechtswirksamen Titels (beantragter Mahnbescheid); Mahnung allein reicht nicht

Und ansonsten hats du ja getan, was dir empfohlen wurde - zahlen, schweigen und kündigen....
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
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