Probleme mit Sonderlackierung beim TüV

#1
Hallo ihr lieben,

an alle X1/9 Freunde da draußen habe ich eine etwas untypische Frage, die uns momentan das Leben schwer macht.

Folgender Sachverhalt: Wir haben 2014 einen X1/9 beim Händler gekauft. Laut Fahrzeugschein in der Farbe rot, gekauft allerdings in Flip-Flop-Lackierung. Der Wagen wurde vom Vorbesitzer (wir sind nun vierter Besitzer) bereits mit einem H gefahren. Der Wagen wurde vom TüV bei unserer ersten und seiner letzten Vorführung ohne große Probleme abgenommen.

Nun sind wir letzte Woche zur örtlichen DEKRA gefahren, die den Wagen aufgrund abweichender Lackierung (Flip-Flop steht nicht im Fahrzeugschein) nicht Abnehmen möchte.

Habt ihr eine Idee, wie wir aus dem Schlamassel jetzt rauskommen? Ich meine, er wurde mehrfach so abgenommen - auch mit H kennzeichen.

Ich danke euch und wünsche eine sonnige Restwoche an alle :-)

Liebe Grüße vom Niederrhein

Re: Probleme mit Sonderlackierung beim TüV

#4
Hallo zusammen,
danke für eure flotte Antwort.

Anbei für euch ein Foto von dem Wagen :-)
img_74728isp2.jpg
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die man zur Not dem Prüfer "unter die Nase" halten kann? Also nur, wenn auch ein anderer Prüfer sich nicht mit dem Lack zufrieden gibt?

Grundsätzlich würden wir das Problem auch gerne ganz aus der Welt schaffen. Entweder mit einer bestimmten Klausel in irgendeinem "Gesetz" oder macht es vielleicht Sinn, beim Straßenverkehrsamt die Lackierung eintragen zu lassen?

Viele Grüße

Re: Probleme mit Sonderlackierung beim TüV

#5
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."


https://www.vdtuev.de/dok_view?oid=666576

Du brauchst folglich einen Lackierer oder (vermutlich besser) Lackhersteller, der Dir bestätigt, daß es 1987 Flipfloplacke gab.

Re: Probleme mit Sonderlackierung beim TüV

#6
Lack bzw der Farbton ist NICHT relevant fürs "H"
Klingt komisch, ist aber so.
Das wurde nach (!) der Erstellung des H Gutachtens dann etwas abgeändert, aber bestehende H Zulassungen haben Bestandsschutz.
Es lohnt sich aber nicht, da gross das rum streiten anzufangen.
Einfach zu nem anderen Prüfer gehen...

Das Auto war damals nach langer Standzeit bei mir zur Reaktivierung und diverser Kleinigkeiten.
Und eben auch für die H Zulassung und Eintragung einiger Änderungen.
mfg., Manfred

Re: Probleme mit Sonderlackierung beim TüV

#7
Die Frage war, was er machen muß, um das Thema ein und für allemal aus der Welt zu schaffen, bzw. um sich eben nicht alle zwei Jahre mit irgendwelchen Prüfern rumärgern zu müssen.
Und da ist nach aktuellem Anforderungskatalog eben nur eine "zeitgenössische Farbgebung" zulässig.
Womit wir wieder bei "nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig" wären.

Grüße,
Markus

Re: Probleme mit Sonderlackierung beim TüV

#8
Wow, ihr seid ja alle flott unterwegs hier. Danke für die nette Hilfe.

@Manfred, das wäre ja ein extrem lustiger Zufall, wenn wir den Wagen fahren, du du schonmal zwischen hattest :-) Viele Grüße nach Bayern!

Habe ich es also richtig verstanden, dass der Lack damals typisch war demnach also kein Hinderniss für den Prüfer sein kann? Sollten wir dann lieber den Prüfer kontaktieren bevor wir den Wagen einem anderen vorstellen?

Danke und ein sonniges Wochenende

Re: Probleme mit Sonderlackierung beim TüV

#9
California-Markus hat geschrieben:Die Frage war, was er machen muß, um das Thema ein und für allemal aus der Welt zu schaffen, bzw. um sich eben nicht alle zwei Jahre mit irgendwelchen Prüfern rumärgern zu müssen.
Und da ist nach aktuellem Anforderungskatalog eben nur eine "zeitgenössische Farbgebung" zulässig.
Womit wir wieder bei "nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig" wären.

Grüße,
Markus
Das ist richtig, das betrifft aber nur neuen H-Gutachten.
Übrigends muss ich dich korrigieren: Genau heist es: zeitgenössische Änderungen bzw Änderungen, die 10 Jahre nach Erstzulassung durchgeführt wurden, oder möglich gewesen wären!
Das ist aus dieser von Dir im Link geposteten Unterlage nicht so ausführlich zu ersehen.
Dort heisst es nur lapidar: "Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush)
nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenauf-
schrift."

Die Definition der Zeitgenössigkeit ist nicht Teil dieses Textes.
Folgendes gilt: Alle Farben, die damals original ware und alle, die damals möglich gewesen wären.
Da es damals auch metallic Lacke gab ist dieses Kriterium schon erfüllt, weil die meisten Effektlacke eben keine eigene Lackkategorie darstellen, sondern "nur" Kunstfertigkeiten des Lackieres sind, wie z.B. Candylacke, die es seit den 70ern gab.
Auch die eigens angemischten Flip Flop Lacke fallen darunter. Denn das war auch früher schon durch einen virtuosen Lackierer selber anmischbar bzw durch viele viele Schichten zu erreichen.
Ist halt schwer nachzuvollziehen in einer Argumantation.
Man müsste genau genommen einfach "nur" eine Bestätigung bringen, dass irgendein Lackhersteller 1988 schon solche Flip Flop Lacke angeboten hat, egal wie exotisch das damals war.

Aber in dem hier liegenden Fall gilt das ja nicht da der Farbton zum Zeitpunkt des H Gutachtens kein Ausschlusskriterium war.
Nicht desto weniger wäre die Umtragung in den Papieren von rot auf lila sicher sinnvoll und würde künftig einiges erleichtern.
mfg., Manfred

Re: Probleme mit Sonderlackierung beim TüV

#10
Hallo,

ich habe die Erfahrung gemacht dass die Prüfer gerne selbst schwimmen weil sie die Regularien fürs H nicht genau kennen. Sind auch nur Menschen. Wenn Dein Prüfer zugänglich ist und Du ihm helfen willst, würde ich ihn auch auf den von Markus zitierten Paragraphen verweisen. Ansonsten gibt es viele andere nette Prüfer.

Lt. Aussage meines Prüfers damals ist für ihn die Farbgebung irrelevant, nicht aber die Ausführung der Lackierung, denn die zahlt auf den Gesamtzustand ein. Schräge Farbe, gut lackiert -> Kein Problem für ihn.

Viel Erfolg!
Joachim
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!