Motivationsschub
Verfasst: 3. Apr 2018, 12:42
Hallo Stefan,
wegen dem geänderten Lenkrollradius ist die minimale Einpresstiefe (ET) begrenzt, zumindest sieht das der TÜV so. So wie es aussieht hast Du ja Originalfelgen drauf, d.h. die ET ändert sich ausschließlich durch die Spurplatten.
Dazu ein paar Gedanken:
- ich gehe davon aus, dass Du die Original-Stahl-Distanzscheiben mit knapp 5mm entfernt hast, also muss sich der TÜV nur um 10mm ET-Änderung kümmern; er muss halt wissen, dass da serienmäßig schon 5er Scheiben drauf sind
- das CD30-Gutachten beinhaltet ja z.B. Eine sehr kleine ET (ET7), d.h. sowas könnte schon als Nachweis für zeitgenössischen Umbau genügen
- mein TÜV Prüfer wusste rel. gut, was er als minimale ET eintragen würde. Ihm genügte das Festigkeitsgutachten samt Prüfung der Schraubenlänge.
wegen dem geänderten Lenkrollradius ist die minimale Einpresstiefe (ET) begrenzt, zumindest sieht das der TÜV so. So wie es aussieht hast Du ja Originalfelgen drauf, d.h. die ET ändert sich ausschließlich durch die Spurplatten.
Dazu ein paar Gedanken:
- ich gehe davon aus, dass Du die Original-Stahl-Distanzscheiben mit knapp 5mm entfernt hast, also muss sich der TÜV nur um 10mm ET-Änderung kümmern; er muss halt wissen, dass da serienmäßig schon 5er Scheiben drauf sind
- das CD30-Gutachten beinhaltet ja z.B. Eine sehr kleine ET (ET7), d.h. sowas könnte schon als Nachweis für zeitgenössischen Umbau genügen
- mein TÜV Prüfer wusste rel. gut, was er als minimale ET eintragen würde. Ihm genügte das Festigkeitsgutachten samt Prüfung der Schraubenlänge.