Re: Auto von Deutschland nach Israel verkaufen

#2
seidel.selm hat geschrieben:Hallo Zusammen,

für meinen Bicolore hat sich ein Interessent aus Israel gemeldet.
Nun habe ich keine Erfahrung welche Fallstricke es geben kann, wenn man ein Fahrzeug an Jemanden verkauft, der nicht aus der EU kommt.
Was sollte ich beachten?


Moin Ralf,

erst einmal wünsche ich Dir viel Erfolg beim Verkauf :!:

Du hast eigentlich nur eines zu beachten, wenn der Käufer das Auto bei Dir abholt:
Bargeld lacht :!:
Zusammen mit dem Käufer bei der Sparkasse/Bank das Geld einzahlen. Wenn die
das Geld akzeptieren ist alles gut und es sind keine Blüten.
Das würde ich bei jedem machen, der seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat.

Anders ist es, wenn Du die Fracht organisieren sollst. Dann nur Vorkasse. :!:
Die ganzen Formalitäten übernimmt dann - gegen Gebühr - eine von dir
beauftragte Spedition.
Gruß
Christoph
"Ich weiß genau was Sie jetzt denken, und Sie haben recht!" Nicht von mir, sondern von: Thomas Magnum ;)
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Re: Auto von Deutschland nach Israel verkaufen

#4
fiatx1/9-1300 hat geschrieben::!: Aus Erfahrung wäre ich da sehr,sehr, sehr Vorsichtig !! Da gibt es sehr viele Fakemails !!!! Die wollen offtmals nur DEIN Geld. !! :!:


Klaus, was habe ich da gerade in Punkto "Bezahlung" geschrieben :?: :?: :?: :?:

Ich kann es auch gerne für Dich noch einmal etwas größer schreiben.

Ralf will einen X verkaufen,und nicht kaufen........da liegen die Gefahren völlig anders :!:
Gruß
Christoph
"Ich weiß genau was Sie jetzt denken, und Sie haben recht!" Nicht von mir, sondern von: Thomas Magnum ;)
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Re: Auto von Deutschland nach Israel verkaufen

#5
Auf jeden Fall den Nachweis über den Verbleib des Fahrzeuges ausfüllen. Dafür gibt es Vorlagen auf dem Amt.
Der letzte Halter, der Aktenkundig ist, bleibt als Verantwortlicher, bis ein neuer Halter eingetragen wird. Wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen wird, ist man dafür verantwortlich bis der Nachweis erbracht ist, was mit dem Fahrzeug passiert ist.
Hab mal ein Fahrzeug nach Afrika verkauft. Da hatte ich auch etwas Bedenken. Nicht das irgend wann mal ein Schrotthaufen im Wald, illegal entsorgt, aufgefunden wird. Da hab ich noch am selben Tag den Verbleibsnachweis auf dem Landratsamt abgegeben.
gruß
Patrick


---- das letzte Auto ist immer ein Kombi! ----

Re: Auto von Deutschland nach Israel verkaufen

#6
Ich schreibe im Kaufvertrag immer die genaue Uhrzeit der Übergabe,
und das sich der Käufer verpflichtet das Auto binnen 24 Stunden umzumelden, bzw abzumelden.
Ausweisnummer des Käufers nicht vergessen.
Eine Kopie des Kaufvertrages bekommen die Versicherung und die Zulassungsstelle.
Käufer, die nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, bekommen das Auto abgemeldet :!:
Gruß
Christoph
"Ich weiß genau was Sie jetzt denken, und Sie haben recht!" Nicht von mir, sondern von: Thomas Magnum ;)
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Re: Auto von Deutschland nach Israel verkaufen

#7
Patrick hat geschrieben:Auf jeden Fall den Nachweis über den Verbleib des Fahrzeuges ausfüllen. Dafür gibt es Vorlagen auf dem Amt.

Zu einem solchen Verbleibsnachweis wurde ich vom Landratsamt aufgefordert nachdem die vorrübergehende Stillegung meines X zwei Jahre zurücklag.
Der genaue Standort wurde erfragt, Grundstück mit vollständiger Adresse ... Eigentum ... zur Miete ... Garage oder im Freien usw .....

Den Nachweis habe ich sorgfältig ausgefüllt, überprüft hat das aber niemand.
Alles Gute, Heinz !

128 AS 0085261 - 03-03-1978

Der Besitz eines X 1/9 ..... bedeutet den Besitz eines Stückes Automobilgeschichte. (Nuccio Bertone)
Motoren trinken nicht ..... sie atmen. (Aurelio Lampredi)

Re: Auto von Deutschland nach Israel verkaufen

#8
Goldi hat geschrieben:Käufer, die nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, bekommen das Auto abgemeldet :!:


würde ich auch machen. Aber dann ist man ja automatisch der letzte Halter.
Wenn er das Auto vorrübergehend abmeldet, kommt die Frage nach dem Verbleib nach 18 Monaten. Wenn endgültig abgemeldet wird, dann komm die Frage sofort. Würde das Auto verschrottet, gäbe es den Verwertungsnachweis.
Meistens wird das Auto ja erst mal vorrüberghend Abgemeldet, und dann ein Käufer gesucht. Wenn der aber das Fahrzeug nicht mehr anmeldet, oder wie in diesem Fall ins Ausland mitnimmt, bleibt der Verbleib erst mal offen. Irgend wann kommt dann das Amt, und will es wissen. Oder im ungünstigsten Fall taucht das Auto ohne Besitzer igendwo illegal auf. Da finde ich es jedefalls angenehmer, wenn die letzte Eintragung nicht mein Name ist.
Die Erklärung kann auch vom Eigentümer kommen, nur wenn der dann im Ausland ist, kann das schwierig werden.
Die ganze Sache ist übrigens mit der Altautoverordnung am 01. April 1998 entstanden.
gruß
Patrick


---- das letzte Auto ist immer ein Kombi! ----

Re: Auto von Deutschland nach Israel verkaufen

#9
Patrick hat geschrieben:
Goldi hat geschrieben:Käufer, die nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, bekommen das Auto abgemeldet :!:


würde ich auch machen. Aber dann ist man ja automatisch der letzte Halter.
Wenn er das Auto vorrübergehend abmeldet, kommt die Frage nach dem Verbleib nach 18 Monaten. Wenn endgültig abgemeldet wird, dann komm die Frage sofort. Würde das Auto verschrottet, gäbe es den Verwertungsnachweis.
Meistens wird das Auto ja erst mal vorrüberghend Abgemeldet, und dann ein Käufer gesucht. Wenn der aber das Fahrzeug nicht mehr anmeldet, oder wie in diesem Fall ins Ausland mitnimmt, bleibt der Verbleib erst mal offen. Irgend wann kommt dann das Amt, und will es wissen. Oder im ungünstigsten Fall taucht das Auto ohne Besitzer igendwo illegal auf. Da finde ich es jedefalls angenehmer, wenn die letzte Eintragung nicht mein Name ist.
Die Erklärung kann auch vom Eigentümer kommen, nur wenn der dann im Ausland ist, kann das schwierig werden.
Die ganze Sache ist übrigens mit der Altautoverordnung am 01. April 1998 entstanden.


Goldi hat geschrieben:Eine Kopie des Kaufvertrages bekommen die Versicherung und die Zulassungsstelle.
Gruß
Christoph
"Ich weiß genau was Sie jetzt denken, und Sie haben recht!" Nicht von mir, sondern von: Thomas Magnum ;)
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