Neue Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief)

#1
Servus Miteinander,
es geht hier um die neue Zulassungsbescheinigung TEIL II (Fahrzeugbrief).

Man glaubt es nicht!
Ich hatte heute mit 4 Beamten von Kfz-Zulassungen gesprochen, welche diese Urkunden ausstellen.
Keiner konnte mir Bescheid geben! Da fragt man sich schon, warum die da sitzen und Urkunden bekunden tun können!

Es geht um die Zeile C4c -> so schön grün in grün -> sehr schnell zu übersehen -> also sehr bürgerfreundlich

"DER INHABER DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG WIRD NICHT ALS EIGENTÜMER DES FAHRZEUGES AUSGEWIESEN"

Dieser Satz heißt, das ich nicht der Eigentümer bin!?
Meinen X habe ich aus drei XXX zusammengebaut und alle bar bezahlt - kein Kaufvertrag vorhanden!
Wer ist nun der Eigentümer?
Wäre die Bank der Eigentümer, wäre auch der Brief auf der Bank!
Wer weiß mehr?
Gruß
Pit

Gruß
Pit

Das habe ich gegoogelt...

#2
Hallo Pit,

Eigentumsschutz

Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist.

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist fest vorgedruckt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. In anderen EG-Ländern kann dies anders sein.

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Fahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe der Zulassungsbescheinigung II möglich, denn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Grüße, Heinz.

Weiteres 28-01-11, 18.15 Uhr

Feld C.4 c: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs
ausgewiesen.
Nach der Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG ist ein Hinweis darüber
aufzunehmen, ob der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wegen
der national geltenden Rechtsstellung des Fahrzeughalters ist der Text bereits eingedruckt
und darf nicht gestrichen oder verändert werden.

Quelle: http://www.kba.de/nn_239644/DE/Zentrale ... II_pdf.pdf

Soll heißen, du brauchst einen Kaufvertrag !

OK Geschnallt!?

#3
OK, Geschnallt,
ich habe aber keinen Kaufvertrag, alles Handschlag! Handschlag, was gilt der?
So mach uns "DER CHECKER" immer vor, wie es falsch gemacht ist, oder?!

Was mach ich jetzt?
OK, ich lasse meinen Drucker einen "X" -beliebigen Kaufvertrag ausdrucken und den
dann von meiner Freundin, oder Freund unterschreiben!
Bingo, so geht es doch, und schon gehört mir das Auto?
Ist das Verarsche?

Gruß
Pit

#4
Kaufvertrag "per Handschlag" ist definitiv rechtskräftig.
Problem ist halt der Nachweis, wenn es zu Streitigkeiten
kommt.
Der Checker hat ja wenigstens immer Zeugen dabei :wink:

Ist genauso spannend wie ein Erwerb " im Guten Glauben".
Wenn ein Verkäufter nicht der rechtmäßige Eigentümer eines
Fzg war, hilft Dir, wenns dumm läuft, nicht mal der beste
Kaufvertrag was...

Wenns das Amt was sehen will, dann mach die Variante
mit der Freundin...
Gruss, Torsten



1300 B-Serie 128AS0085762 03/78
1300 A/a-Serie 128AS0021381 04/75 Turbo i.E.

#6
Pauer hat geschrieben:Oh Gott, oh Gott, man kann sich das Leben aber auch unnötig schwer machen ...


Das scheint hier der neue "Standard" zu sein... :shock: :? :roll: :oops: :lol: :lol: :lol:


.

#7
Hai,
verstehich nicht..... :roll:
Also wenn der Brief in meinem Besitz ist, bin ich noch nicht zwingend der Eigentümer?
Erst mit Brief und Kaufvertrag, oder wie?
Dann ist aber der Absatz im Schein nicht mehr gültig??? :shock:
...da ich ja dann der Eigentümer bin.....
Was für juristische Winkeladvokaten haben sich denn diesen Blödsinn einfallen lassen? :?:

Grüßle

Hans

#8
Oh oh, ein Mindestmaß an Kenntnis der Grundregeln des für Euch geltenden Rechtssystems würde manchem aber gut tun...

Eigentumsübergang erfolgt in Deutschland in aller Regel (also z.B. bei Autos) durch Einigung und Übergabe. Das steht im BGB und ist nicht zu verwechseln mit der Haltereintragung. Wie die Einigung dokumentiert wird, kann jeder selbst entscheiden. Beweisen lässt sich das aber am besten mit Hilfe eines Kaufvertrages.

Und Checker-Kids aufgepasst: Der Checker, Barbara Salesch und Mickey Mouse leben im Fernsehen und können vor deutschen Gerichten nicht als Zeuge gerufen werden :roll:

Ich habe keinen Kaufvertrag!!!!!!!!!!!

#9
Der arme unwissende Bürger (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!)

Hätte ich den rot und fett geschriebenen Satz in C4c nicht gelesen, wüßte ich das gar nicht, das ich einen Kaufvertrag brauche.
Vor allem machen uns die "Mickymäuse im Fernsehen vor" wie man es nicht machen soll. (Falsches Lernziel?)

Und was mich am meisten stört sind diese "RIESIGEN HINWEISTAFELN" in den Kfz - Anmeldestellen, die darauf hinweisen, daß es neuerdings rechtliche Änderung betreffs des Fahrzeugbriefes gibt, die den Kaufvertrag als Besitznachweis zwingend machen.

Ruft doch mal in Euren Kfz-Anmeldestellen an und ihr werdet erfahren, das selbst diese "angebl. Beamten", welche auch noch diese Urkunden unterschreiben und beglaubigen, nicht Bescheid wissen!

Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht! Also woher soll der kleine Bürger sich in solch einem Filzwerk von Gesetzen auskennen müssen, wenn selbst nicht mal "Beamte vor Ort" Bescheid wissen! Selbst ich wurde dort auf Nachfrage angepflaumt. Einer Beamtin wurde mein Nachfagen zu lästig und legte sogar auf!

Es herrscht algemeine Unwissenheit in diesen Ämtern
Der Bürger wird nicht Informiert -> Keine Hinweisschilder, keine zuverlässigen Aussagen von Beamten
Die "Flimmerkiste" zeigt wie man es falsch macht! Desinformation

Armer Bürger
Und trotzdem, ich habe immer noch keinen zwingenden Kaufvertrag!
Wem gehört jetzt bitteschön mein Auto?
Gruß
Pit

#10
Hallo miteinader,

ok da bin ich dann mal gespannt wenn mein X-er fertig ist und ich eine Vollabnahme machen muss.
Das Fahrzeug ist seit ungefähr 15 Jahren stillgelegt schon der Vorbesitzer hat den Wagen ohne Fahrzeugbrief gekauft und ihn später an mich verkauft,natürlich ohne Papiere nur mit Kaufvertrag.
bin mal gespannt was das für eine rennerei dann gibt.

gruss Auspuffguru

#11
Nur um das mal klarzustellen: Auch früher war der Besitz eines Fahrzeugbriefs nicht automatisch der Eigentümernachweis (!). Dazu gibt es sehr viele Gerichtsurteile und am Ende gilt immer noch das BGB: Ein Kaufvertrag, korrekt formuliert oder ein Kauf unter Zeugen (die idealerweise nicht in einem Abhängigkeits- oder Verwandtenverhältnis stehen) ist bindend.
Aber ganz ehrlich: Da würde ich mir aber erst ab ca. 20 TEUR aufwärts echte Gedanken machen ...

Hier ganz am Ende: http://www.recht1.de/forum/kfz-brief-re ... r-740.html
ist auch mein Kenntnisstand ...
Gibt es hier Juristen?
Bertone X1/9

#12
Auspuffguru hat geschrieben:Hallo miteinader,

ok da bin ich dann mal gespannt wenn mein X-er fertig ist und ich eine Vollabnahme machen muss.
Das Fahrzeug ist seit ungefähr 15 Jahren stillgelegt schon der Vorbesitzer hat den Wagen ohne Fahrzeugbrief gekauft und ihn später an mich verkauft,natürlich ohne Papiere nur mit Kaufvertrag.
bin mal gespannt was das für eine rennerei dann gibt.

gruss Auspuffguru


Ich hab das schonmal gemacht...

Es haben sich gerade hier einige Sachen stark geändert...

Normalerweise ist diese Karosse NICHT mehr zulassungsfähig... :roll: :oops: :shock:

Jetzt ist es so, das derjenige der den Brief verloren hat, diesen neu beantragen muss...
Wenn du den jetzt, z.B. in Hamburg gekauft hast, in München wohnst, und der Vorbesitzer hat da keinen Bock drauf... Dann hast du schlicht und einfach Pech gehabt...
Vom Weg mal abgesehen, den man da machen muss...



.

#13
Cool-Man hat geschrieben:
Auspuffguru hat geschrieben:Hallo miteinader,

ok da bin ich dann mal gespannt wenn mein X-er fertig ist und ich eine Vollabnahme machen muss.
Das Fahrzeug ist seit ungefähr 15 Jahren stillgelegt schon der Vorbesitzer hat den Wagen ohne Fahrzeugbrief gekauft und ihn später an mich verkauft,natürlich ohne Papiere nur mit Kaufvertrag.
bin mal gespannt was das für eine rennerei dann gibt.

gruss Auspuffguru


Ich hab das schonmal gemacht...

Es haben sich gerade hier einige Sachen stark geändert...

Normalerweise ist diese Karosse NICHT mehr zulassungsfähig... :roll: :oops: :shock:

Jetzt ist es so, das derjenige der den Brief verloren hat, diesen neu beantragen muss...
Wenn du den jetzt, z.B. in Hamburg gekauft hast, in München wohnst, und der Vorbesitzer hat da keinen Bock drauf... Dann hast du schlicht und einfach Pech gehabt...
Vom Weg mal abgesehen, den man da machen muss...



.

in so einem fall wird der brief aufgeboten das heisst es wird öffentlich bekanntgemacht dann gibts da eine frist in der ein eventueller eigentümer ansprüche geltend machen kann ist diese frist verstrichen wird ein neuer brief ausgestellt und fertig
es gibt frauen die tun dinge für ihr aussehen für die würde ein gebrauchtwagenverkäufer in den knast gehen :nick nolte us schauspieler

five speed 128as000132196 7/1981

#14
triple x hat geschrieben:in so einem fall wird der brief aufgeboten das heisst es wird öffentlich bekanntgemacht dann gibts da eine frist in der ein eventueller eigentümer ansprüche geltend machen kann ist diese frist verstrichen wird ein neuer brief ausgestellt und fertig



Wie lange ist es denn her, seitdem du einen Brief "aufgeboten" hast???



.

#15
Cool-Man hat geschrieben:
triple x hat geschrieben:in so einem fall wird der brief aufgeboten das heisst es wird öffentlich bekanntgemacht dann gibts da eine frist in der ein eventueller eigentümer ansprüche geltend machen kann ist diese frist verstrichen wird ein neuer brief ausgestellt und fertig



Wie lange ist es denn her, seitdem du einen Brief "aufgeboten" hast???



.

ca 1.5 jahre
es gibt frauen die tun dinge für ihr aussehen für die würde ein gebrauchtwagenverkäufer in den knast gehen :nick nolte us schauspieler

five speed 128as000132196 7/1981

#16
Pauer hat geschrieben:Nur um das mal klarzustellen: Auch früher war der Besitz eines Fahrzeugbriefs nicht automatisch der Eigentümernachweis (!). Dazu gibt es sehr viele Gerichtsurteile und am Ende gilt immer noch das BGB: Ein Kaufvertrag, korrekt formuliert oder ein Kauf unter Zeugen (die idealerweise nicht in einem Abhängigkeits- oder Verwandtenverhältnis stehen) ist bindend.
Aber ganz ehrlich: Da würde ich mir aber erst ab ca. 20 TEUR aufwärts echte Gedanken machen ...

Hier ganz am Ende: http://www.recht1.de/forum/kfz-brief-re ... r-740.html
ist auch mein Kenntnisstand ...
Gibt es hier Juristen?


Ich habe hier etwas gefunden:

KFZ-Brief verloren?

Entgegen der umgänglichen Meinung ist der
KFZ-Brief (bzw. Zulassungsbescheinigung II)
eine Urkunde, welche den jeweiligen Inhaber
als „wahrscheinlichen“ Eigentümer des Kraft-
fahrzeugs legitimiert. Gemäß dem Urteil des
BGH Karlsruhe (Aktenzeichen: VIII ZR 184/05
vom 13.09.2006) besitzt der Kfz-Brief eine
Besitzstandsfunktion, die nahelegt, dass der
Vorlegende auch der Verfügungsberechtigte
über die Sache bzw. Kfz ist. Der KFZ-Brief
sollte deshalb an einem sicheren Ort auf-
bewahrt werden. Ohne die Vorlage des
zum KFZ gehörenden Briefes können Status-
änderungen wie KFZ-Ummeldung, KFZ-Abmeldung
oder Zulassung, nicht durchgeführt werden.

( http://www.aemtergaenger.de/was_tun.php)
Gruß
Christoph
"Ich weiß genau was Sie jetzt denken, und Sie haben recht!" Nicht von mir, sondern von: Thomas Magnum ;)
Bild

#17
@ goldi
das was du da gefunden hast ist vollkommen korrekt
aber wie immer keine regel ohne ausnahme
ich stehe gerade jetzt im moment vor dem problem mit dem brief (zulassungsbescheinigung )
auto gekauft brief verschollen und vorbesitzer verstorben
laut zulassungsstelle geht nun folgendes
kaufvertrag mitbringen
eidesstattliche versicherung abgeben das ich der eigentümer bin
abfrage übers alte kennzeichen ob das fz nicht gestohlen wurde und auch wirklich abgemeldet ist und dann wird eine neue zb ausgestellt
soweit die theorie in der realität heisst das wahrscheinlich wieder 3 tage rennerei ne gefühlte million euro kosten und jede menge trouble :(
eine weitere frage ist was passiert denn mit den sogenannten scheunenfunden für die es keine papiere mehr gibt und die letzte zulassung 20 oder mehr jahre zurückliegt ??
hat da jemand erfahrung mit ??
es gibt frauen die tun dinge für ihr aussehen für die würde ein gebrauchtwagenverkäufer in den knast gehen :nick nolte us schauspieler

five speed 128as000132196 7/1981

Scheunenfunde

#18
Hallo,

da passiert genau das Gleiche.

Brief aufbieten, warten, neuen Brief ausstellen.
Damit ist dann alles getan.
Könnte natürlich noch immer passieren, dass einer kommt und behauptet dass das sein Auto ist. NUR, jetzt ist wohl der in der Beweispflicht nachzuweisen dass es sich um sein Eigentum handelt.
- Davon gehe ich nach meinem Rechtsempfinden aus, obs so ist ? -
Übrigens, 7 Jahre nach der Abmeldung werden in Flensburg alle Datensätze gelöscht. Dann kennt in Flensburg keiner mehr das Fahrzeug.

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH

Re: Scheunenfunde

#19
Streitberg hat geschrieben:Hallo,

da passiert genau das Gleiche.

Brief aufbieten, warten, neuen Brief ausstellen.
Damit ist dann alles getan.
Könnte natürlich noch immer passieren, dass einer kommt und behauptet dass das sein Auto ist. NUR, jetzt ist wohl der in der Beweispflicht nachzuweisen dass es sich um sein Eigentum handelt.
- Davon gehe ich nach meinem Rechtsempfinden aus, obs so ist ? -
Übrigens, 7 Jahre nach der Abmeldung werden in Flensburg alle Datensätze gelöscht. Dann kennt in Flensburg keiner mehr das Fahrzeug.

Servus Andreas

also eigentlich alles immernoch wie gehabt
danke für die info
gruss
ingo
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five speed 128as000132196 7/1981

#20
triple x hat geschrieben:
eidesstattliche versicherung abgeben das ich der eigentümer bin

soweit die theorie in der realität heisst das wahrscheinlich wieder 3 tage rennerei ne gefühlte million euro kosten und jede menge trouble :(



ne million euro wirds nicht werden,

ein Spezl von mir hat für die "Aktion Eidesstattliche" beim Notar
irgendwas zwischen 50-100 Euros bezahlt.
Gruss, Torsten



1300 B-Serie 128AS0085762 03/78
1300 A/a-Serie 128AS0021381 04/75 Turbo i.E.