eintragungsfrage....cd 30 vs. kotflügelabdeckung

#1
hallo cd 30 fahrer,

habe heute nach langen mühen und unter verwendung nagelneuer radbolzen meine überarbeiteten cd 30 samt neuer bereifung an meinen 1300`er geschraubt. danach habe ich sinnend vor, neben, über und auch ein bischen unter, dem x gestanden und das nun entstandene werk betrachtet, dabei ist mir aufgefallen das die vorderachse spurmäßig betrachtet weiter raus steht als die hinterachse (jaja, hätt ich auch nachlesen können, is ja gut....) da ja nun die eintragung bevorsteht bin ich unschlüssig ob alles so rechtens ist (hab noch nie was eintragen müssen)
der vorderreifen ist profilmäßig abgedeckt aber die gewölbte reifenflanke ist es nicht....ist das okay, oder muß das alles komplett abgedeckt sein?
hinten ist alles im grünen bereich denke ich : komplett abgedeckt.
schreibt mir mal bitte was rechtens ist.
desweiteren ist abstand kotflügel <> reifen jetzt irgendwie deutlicher zu sehen als mit meinen cd 58, das ist vorher gar nicht so doll aufgefallen...muß an der anderen ET liegen, naja die nagelneuen schnitzlerfedern liegen schon neben mir....im gutachten steht 25mm, im prospekt 35mm welches ist der korrekte wert nach euerer erfahrung? micha aus HH meinte noch ich müsste eigentlich noch eine windung vorne entfernen damit es richtig was bringt, ansonsten stehe er eher gerade, als keilförmig nach vorn. ich möchte aber eigentlich noch ein bischen bodenfreiheit behalten (wegen der berühmten feldwege bei einigen treffen :lol: ) teilt mir mal bitte eure erfahrungen dazu mit. in miket`s avatar sieht man das sehr deutlich...wie das im endeffekt aussieht. alle abe`s, prüfberichte zu der cd 30 am x und zu den federn habe ich.

Viele Grüße aus Berlin Markus
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CD30...

#2
Das Gutachten vom X1/9 Club Deutschland schreibt Abdeckungen vorne und hinten vor. Vorne sind es Abdeckungen an den Radläufen sowie Schmutzfänger vorne und hinten. Das Gutachten hast du ja wohl vorliegen :?:
Als ich die CD30 bei meinem alten X 1989 habe eintragen lassen hatte ich meinen alten Herrn zum TÜV geschickt.
Ergebnis:
Genau dieser ganze Mist war eingetragen. 2 Jahre später war ich dann selbst beim TÜV. Der Prüfer war schwer in Ordnung. Auf meine Bitte hin hat er all diesen Müll wieder ausgetragen. Meinte das das ja wohl scheußlich aussieht.
Liegt wohl sehr viel am TÜV-Menschen was machbar ist.
Mein jetziger X hat auch CD30 mit 185er Reifen eingetragen. Ohne Auflagen. Habe ich nicht selbst gemacht.
Wie ist das heute eigentlich mit dem Eintragen ? Braucht man noch ein Gutachten :?: Gibt es mittlerweile mehrere :?:
Die Schnitzler Federn habe ich auch. Sie sind auf jeden Fall kürzer wie die Serienteile. Wie tief der Wagen wirklich liegt ist aber vom Dämpfer abhängig. Die beste Kombination ist nach meiner Erfahrung Koni/Schnitzler (Bielstein). Ich habe z.Zt. die Gasdämpfer (OSRAV) von Schnitzler/Bielstein eingebaut da ich keine Konis auftreiben konnte. Mit den Konis war war der Wagen Tiefer. Vor allem vorne.
Bei Seriendämpfern habe ich keinen Vergleich.
Gruß
Heiko Lange

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01/1979

Eintragung

#3
Hallo,

bei meiner Eintragung hat der TÜV-Mensch mit der Bemerkung " Abdeckung ? Spritzlappen? Schaut ja furchtbar aus !" diese Eintragung einfach ausgelassen. Liegt wohl im Ermessen des Prüfers.
Habe bei mir Koni mit Hörmannfedern eingebaut. Damit Tieferlegung um ca. 20 mm. Bodenfreiheit kein problem.
Hatte erst die Federn mit CD 58 eintragen lassen, später dann die CD30, die Eintragung der Federn hat dabei keine Rolle gespielt.

Servus
Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH

#4
Das mit den Spritzlappen für CD30: War in meinem Gutachten nur vorne vorgeschrieben. Det Tüv-Prüfer wollte dann prompt die Lappen vorne sehen. Mit einem Grinsen hat der dann gesagt, er könne diese Lappen aber nicht eintragen. :) Hat ja auch bescheuert ausgesehen.

Ich hab gestern die Federn von Bielstein angeschaut. Die sind genauso lang wie die orginalen. Es sind aber progressive Federn. Die ersten cm gehen leichter herunter zu drücken, was dann durch das Wagen-Eigengewicht die Tieferlegung ausmacht.

Ein Kürzen der Federn, ist meiner Ansicht nach, nicht ganz ungefährlich, weil die Feder ungünstigerweise aus den Tellern herausspringen könnten.
Aber das Risiko ist jedem selbst überlassen. :mrgreen:
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depri.....

#5
hallo jungs,

ich war heute bei der werkstatt meines vertrauens...um die cd30 samt reifen eintragen zu lassen......und was soll ich sagen.....essig war`s...nix keine eintragung......warum? :shock: der gutachter erklärte mir unter vorlage der einschlägigen bestimmungen das sämtliche gutachten (das vom club deutschland , das hörmann gutachten für den nachbau usw.) null und nichtig sind.....da gab es eine übergangsfrist bis 2001 und aufgrund der neuen gesetzeslage, alle hersteller ein neues teilegutachten erstellen müssen sonst sind die alten verfallen....das wars....man war ich sauer.
einzige möglichkeit ist die einzelabnahme, die in berlin mit 127€ zu buche schlägt, super da freut sich meine frau.... :mad:
jetzt gehe ich erst mal heulen.....

Viele Grüße aus Berlin Markus
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Stimmt...

#6
Tja Markus, so schwachsinnig und klassikerfeindlich die Sache auch ist - der Paragrafenreiter hat leider Recht! :mad:
Stand vor nicht allzulanger Zeit sogar ein Riesenartikel zu in der Markt, bei dem ich mich noch wunderte, daß er so wenig Resonanz fand...

Aber immerhin ist Deine Einzeleintragung noch ein echtes Schnäppchen! Wir durften damals vom Deutscvhland-Club aus, satte 2.500 Märker für das Mustergutachten auf die Theke des TÜV-Rheinland blättern.... :evil:

Also hör mit der Heulerei auf und köpf den Sekt! :lol:

P.S. Hatte ich schon erwähnt, daß ich die CD30 ohne jede Einschränkung (Schmtzlappen, etc.) in den Papieren hab'? :lol:

Also nun ist mal gut...

#8
...ihr Witzbolde!

Ich habe die CD30 im letzten Jahr bei der Bauratabnahme (in weiten Kreisen Deutschland auch als Vollabnahme bezeichnet) meines blauen Xies auch ohne Einschränkungen eingetragen bekommen. Das war 2002 und das von mir vorgelegte Gutachten (vom Deutschland-Club) war somit auch bereits ungültig! Dennoch hat der TÜV-Mensch die Felgen mit Bereifung 185/60x13 ohne Murren und Knurren eingetragen.
...und nicht nur die Felgen, auch ein MOMO-Lenkrad mit demzufolge bereits ungültigem Gutachten!

Ich mein', ich bin ja sehr froh darüber, aber es wundert mich doch sehr.

Was kann denn jemand wie Markus machen (außer Einzelabnahme, das ist ja teurer als die Felgen)?
Was macht SCHNITZLER, der diese Felgen in NEU verkauft? Die kann er doch ohne gültiges Gutachten gar nicht anbieten?
Wie bekommen die Jungs von der "Tiefer-breiter-schneller-Fraktion" (Opel, VW) ihren ganzen Kram eingetragen?
Ich meine, die CD30 ist ja eine zeitgenössische, klassische Fiat-Felge, da sollte doch eine Eintragung eigentlich kein Thema sein, oder?+
M.E. kann man die CD30 ja sogar als "Original-Felge" (nachdem Motto: das gehört so) fahren. Das Prob ist das nur die nicht eingetragene Reifengröße...

Hmmm, viele Grüße
Michael

TÜV irrt,

#9
Hallo,

nachfolgend mein Artikel aus INSIDER Nr. 49 wo ich auf dieses Prob aufmerksam mache.
Das Gutachten CD 30 vom Club ist davon nicht betroffen !!

Servus
Andreas


Vorsicht bei Teile- u. Mustergutachten !!

Unser allseits geschätzter Gesetzgeber hat bereits 1994 ein Gesetz erlassen dessen Tragweite erst jetzt - nach Ablauf der Übergangsfristen - in der Szene sichtbar wird.

Um uns in Zukunft die Eintra-gung von Zubehörteilen zu erspa-ren, hat man beschlossen, daß es ausreichend ist, dafür die ABE bzw. Teilegutachten mitzuführen, ein Eintrag ist nicht mehr zwin-gend erforderlich. Damit ist si-cherlich eine Erleichterung gege-ben, da die lästige Eintragungs-prozedur entfällt.
Allerdings hat das wie gewöhn-lich einen Hacken. Und der sieht wie folgt aus.
Seit dem 01.01.2002 sind sämtli-che Prüfberichte wie Muster- und Festigkeitsgutachten sowie TÜV-Prüfzeugnisse die sicherheitsrele-vante- oder emissionsrelevante Fahrzeugteilen zur TÜV-Abnahme beiligen ungültig.
Gültig leiben lediglich Allgemei-ne Betriebserlaubnisse (ABD) Teilegenehmigungen, Teilegut-achten sowie EG-Typgenehmigungen und alle Prüfberichte, die vor dem 01.01.1994 erstellt wurden.
Gutachten etc. erhalten nur noch Betriebe welche die qualitative Regelmäßigkeit der begutachteten Teile gewährleisten können. Das heißt, Betriebe die sich einem Qualitätsmanagement ISO 9002 unterworfen haben. Alle anderen Gutachten sind nicht gültig, so sie nicht vor 1994 - der Gesetztes-verkündung - erstellt wurden. Die Zertifizierung nach ISO 9002 ist jedoch sehr aufwendig und teuer, so daß sich viele Hersteller dies bislang erspart haben, mit der Folge, daß diese Teile jetzt nicht mehr zugelassen sind.
Nochmals zum Verständnis:
Liegt den Teilen eine ABE bei, ist alles OK, kein Grund zur Panik.
Mustergutachten, Teilegutachten die vor dem 01.01.1994 erstellt wurden bleiben unverändert gültig (das gilt für alle von unse-rem Club angebotenen Gutachten)
Gutachten die nach 1994 ausge-stellt wurden, müssen einen Ver-merk tragen, daß der Hersteller ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Fehlt dieser Passus ist das Teilegutachten nur für den Papiercontainer gut. Das damit montierte Teil, z.b. Räder oder Katalysatoranlage ist damit nicht zulässig mit der Folge, daß die ABE erlischt !!! Diese Teile sind also nicht eintragungsfähig !!!
Es wird in der Regel sinnlos sein darauf zu hoffen, daß ein TÜV/DEKRA – Prüfer trotzdem einen Eintrag vornimmt da sich dieser damit ganz klar illegal verhält. Auch die beliebte Praxis einen Brief mit eben diesem Ein-trag als Muster vorzulegen hat darauf keinen Einfluß, da aus dem Briefeintrag sich nur ersehen lässt daß jemand diesen vorgenommen hat, nicht jedoch welches Gut-achten die Grundlage dazu war.
Also aufgepasst beim Teilekauf und die Gutachten auf Gültigkeit überprüfen, dies gilt sowohl beim Zubehörhändler, als auch beim Privatkauf. Dies gilt natürlich auch beim Kauf von kompletten Fahrzeugen mit nicht eingetrage-nen Einbauteilen. Bei bereits eingetragenen Teilen ist natürlich keinerlei Veränderung eingetre-ten.

Quelle Markt # 7/2002
Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH

stop stop.....

#10
hallo andreas,

das mag ja alles richtig sein.....aber warum hat dann der prüfer ,,euer`` gutachten (was ja nur ein prüfbericht ist...410713/00) nicht anerkannt und das ist vom 8.5.87 ??

gruß markus
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#11
Wenn das wirklich so ist wie Andreas das schreibt dürfte dein TÜV-Mensch nicht ganz auf dem laufenden sein. Andreas seine Infos sind bestimmt aus der Markt oder so. :?: Hau ihn mal wegen dem Bericht an. Wenn du genaue Infos hast würde ich nochmal zur gleichen Prüfstelle fahren. Die haben doch bestimmt auch ohne Abnahme ein Gebühr kassiert. :evil:

Der Hacken ist aber dann bestimmt daran das die Jungs nicht gerade davon begeistert sind das ihnen einer auf den Schlips tritt. Die tragen dir dann bestimmt die Lappen auch mit ein. :evil:

Vielleicht ist es besser du pfeifst auf die Gebühr und fährst mit neuen Infos zur nächsten Prüfstelle. :idea:
Gruß
Heiko Lange

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Siehe Beitrag Michael V.

#12
Hallo,

Du siehts am Beispiel Michael V. dass die Eintragung erfolgen muss.
Warum das nicht gemacht wurde ?
Kann natürlich sein, dass der TÜVler nicht auf der Höhe der Vorschrift war, kann sein, dass ers nicht sein wollte, oder nicht durfte.
Zwei Möglichkeiten seh ich da.
1. Hinfahren nachfragen.
2. Zum nächsten fahren dort probieren.
Sollte das nicht klappen, melde Dich bitte nochmals, ich versuch dann mal über die DEUVET (wozu sind die schließlich da) mal was zu erreichen.

Servus
Anreas
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#13
na logisch lass ich mir das nicht gefallen.....aber eingetragen muss es sein (schon wegen dem besagten risiko am zebrastreifen in eine kindergartentruppe zu fahren)
ne, ne ich fahr mal zum nächsten......fällt mir eben nicht leicht, weil ich hab noch nie was eintragen müssen und ich habe immer bammel vor solchen terminen, weil sie eben nicht berechenbar sind....

gruß markus
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Nur Mut!

#14
Nur Mut Büschchen!!! 8) Ich habe den Brief mittlerweile randvoll mit diversen Eintragungen und meistens ging das ohne Probleme ab! Wenn's mal eine Diskusion gab, hat man sich eben freundlich (so möglich) ausgetauscht, Beweise für die Rechtmäßigkeit rangeschleppt und zum Schluß hat's dann immer geklappt! :wink:

OK, einmal mußte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten einlegen, aber das ist eine andere Geschichte... Bei der ich meine Eintragung schließlich dann doch auch gekriegt habe!!!
:lol:

Hartnaeckig sein!

#16
Das erinnert mich an die 2-stuendige Diskussion mit dem Typ von der Zulassungsstelle, dass eine Eintragung im Brief "max 18x38cm" eben bedeutet, dass ich ein 36er Kennzeichen bekommen muss (Normgroesse). Er wollte mir absolut ein 40er aufhaengen. Erst nachdem es mir zu bloed war und ich darauf bestand, dass wir jetzt zusammen zu seinem Chef gehen ging es ploetzlich doch ...
Es wurden dann noch "zum Beweis rechtskraeftige Dokumente" vorgelegt, die sich bei naeherer Betrachtung (womit er wohl nicht gerechnet hatte) als interne Besprechungsprotokolle des Amts entpuppten. Fazit: Nur hartnaeckig bleiben, aber freundlich und zitierte Dokumente alle vorlegen lassen. Das ist denen dann irgendwann zu bloed und sie tragen es dann eben ein. Die Situation muss soweit gehen, dass sie Dich loswerden wollen ...
:lol: :lol: :lol: :lol:
Bertone X1/9

Habe gerade (vor zwei Wochen) CD 30 mit Schnitzlerfedern....

#18
Habe gerade (vor zwei Wochen) CD 30 mit Schnitzlerfedern beim TÜV Hannover Anderten eingetragen bekommen. Leider bin ich schon mit einem Fuss im urlaub und komme nicht mehr an die Unterlagen dran. Hatte ein Gutachten von Hörmann und ein Gutachten für die federn (alles steinalt) und dann hatte ich noch eine Brieflkopie von Ralf R. Dass mit den 25 und 30 mm ist mir auch schon aufgefallen. Meine Eintragung hat ohne Probleme mit 185/60 Bridgestone Potenza RE720 geklappt. Wenn Du magst mail mir Deine E-Mail-Adresse und ich schicke Dir die Unterlagen, wenn ich aus dem urlaub bin (06.05.)

grrrmmphhh....

#20
...na die übliche...185/60 13H.....
aber ich hoffe nächste woche hat sich das thema erledigt 8) .....

....ach ja, hörmann gutachten hatte ich zur sicherheit auch dabei.....hat auch nix genutzt......ebenfalls vom gutachter abgelehnt, da zu alt.....soviel zum thema hörmann :(
...in berlin scheint es mir, kannst du dir sämtliche bekannten gutachten (ich hab 3 !) anscheinend an die backe kleben, nützt nix mehr.....,,hätten sie bis 01/02 eintragen lassen müssen, jetzt geht es nur noch mit einzelabnahme``. (original wortlaut...)
aber ich bin an dem thema dran, und versuche es in einem anderen bundesland....(wahrscheinlich hatten die in berlin gerade alle `ne schulung oder so??)

Viele Grüße aus Berlin Markus
Fiat X1/9 Bertone Club Berlin/Brandenburg
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ps. apropos ,,bertone`` ergänz doch mal bitte dein avatar, damit man weiß woher du kommst usw.
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