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Eintragung Fahrwerk Federn

Verfasst: 3. Mär 2021, 16:46
von FabianL
Hallo zusammen,

ich habe an meinem X einstellbare Dämpfer (https://www.bielstein.com/Sport-Stossda ... llbar-1500) und Federn 35mm (https://www.bielstein.com/Tieferlegungs ... -cm-tiefer) von Bielstein verbaut.
Laut Bielstein sind die Dämpfer eintragungsfrei. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht oder sollte ich die Dämpfer sicherheitshalber Schwarz machen.
Gleiches gilt für die Federn laut Bielstein gibt es dafür kein aktuelles Gutachten. Auch hier würden mir Erfahrungen oder Vergleichsgutachten weiter helfen, dann stehe ich bei meinem TÜV-Prüfer nicht mit leeren Händen da.

Gruß
Fabian

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Verfasst: 3. Mär 2021, 18:28
von HardyK
Hallo Fabian,

ich habe auch die Bielstein Federn verbaut und ein Gutachten von 1992 dafür. Damit war die Eintragung kein Problem, auch wenn im Gutachten als Farbe der Federn rot angegeben ist. Schicke mir 'ne PN, wenn Du eine Kopie brauchst.

Gruß
Hardy

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Verfasst: 4. Mär 2021, 09:31
von magath7
Hallo Fabian

Ich habe ebenfalls die schwarzen Bilsteinfedern eintragen lassen. Wie Hardy richtig beschrieben hat, waren die Federn vor einigen Jahren noch Rot, deshalb steht auch Rot im Gutachten. Aktuell sind diese Federn schwarz (keine Ahnung warum) aber identisch mit den roten, es steht auch dieselbe Nummer drauf. Ich hab das so dem Tüvler erklärt und er hat das akzeptiert.
Die Stoßdämpfer musst Du NIcHT eintragen, das stimmt ebenfalls.

Grüße
Klaus

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Verfasst: 5. Mär 2021, 12:09
von ECK-BERT-ONE
Nach meinem Prüfbericht (RWTÜV FZTP 92 /1989 /00 /00 ) Seite 1, letzter Absatz, ist für die Änderungen nach Vorführung beim TÜV eine erneute Betriebserlaubnis (Eintragung) bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. ...wurde bei meinem KFZ damals auch so gemacht.

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Verfasst: 11. Mär 2021, 09:27
von Gstalzer
1 dose schwarz matt fertig

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Verfasst: 30. Jan 2022, 13:30
von Idealo164
Hallo.
Da ich im Bereich Fahrwerksentwicklung arbeite,und auch viel mit dem TÜV zu tun habe.

Austausch der Dämpfer ist nicht eintragungspflichtig,
Alles andere, na ja bleiben nur die Federn noch übrig, sind eintragungspflichtig, jede Änderung an der Höhe oder Federrate sollte eingetragen werden,sonnst erlischt die ABE.

Hoffe das hilft weiter auch wenn der Post schon älter ist.

Gruß Leopold.

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Verfasst: 20. Jan 2023, 17:21
von Bernd
Das kann ich als Prüfer nur bestätigen. Dämpfer sind eintragungsfrei. Federn sind einzutragen, sofern sie die Fahrzeughöhe verändern. Die geänderte Fahrzeughöhe muss in den Fahrzeugpapieren korregiert werden. Es gibt mittlerweile auch Federnsätze die eintragungsfrei sind, meist aber nur bei den neueren Fahrzeugen (z.B. Golf 7 etc). In Verbindung mit nicht serienmäßigen Leichtmetallfelgen bzw. nicht serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen muss das dann aber trotzdem nochmals gesondert geprüft und ggf. eingetragen werden. Das hängt dann davon ab, was in den jeweiligen Gutachten der Federn und der Felgen steht ;-). Die Farbe der Feder spielt eher eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung eindeutig ist. Ein Erbsenzähler würde sich vielleicht daran hochziehen, ich habe da noch keinem einen Strick raus gedreht. Kommt schon einmal vor, dass sich die Farbe innerhalb der Produktionszeit ändert ;-).

Besten Gruß Bernd