CD66 - Eintragung möglich ?

#1
Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken an meinem X die CD66 Felgen zu montieren.

Es sollen die Felgen in der Größe 7x13 sein und dann mit der Serienbereifung 185/60 R13.

Ist das so überhaupt möglich ?
Bekomme ich das so auch eingetragen / gibt es dafür ein Gutachten (auch im hinblick auf das H-Kennzeichen in 4 Jahren) ?
Müssen dafür irgendwelche Änderungen an der Karosserie vorgenommen werden ?
________________________________________
Ciao
Marco

Bild
Bild

#2
Gute Frage.
Mit dem Gedanken spiele ich auch schon seit geraumer Zeit.
Angeblich soll das möglich sein, weil's die Felgen inzwischen mit Festigkeitsgutachten gibt.
Wollte schon immer mal beim TÜV meines Vertrauens nachfragen, hab's aber bislang noch nicht gebacken bekommen.

Grüße,
Markus

H

#3
Hallo,

grundsätzlich gilt beim H-Kennzeichen dass alles was innerhalb 10 Jahren nach der Erstzulassung eingetragen wurde, oder hätte eingetragen werden können - weil schon zu dieser Zeit verfügbar - dem H nichct entgegensteht.
Das heißt:
Gab es die CD66 in dieser Frist bereits, gab es die gewünschte Reifendimension zu dieser Zeit, und wurde das damals auch eingetragen, dann ist das überhaupt kein Problem

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH

#4
Hallo

Wenn die Einpresstiefe stimmt, sollte das kein Problem geben.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." (Walter Röhrl)

Ciao Scorpi

#6
Hallo Marco,
ich habe mir die CD66-Nachbauten kurz nachdem diese auf den Markt kamen (2009/2010) gekauft. Damals (leider) noch ohne das Festigkeitsgutachten für den TÜV...
Dieses ist jetzt jedoch dabei, wenn Du die Felgen über die schweizer Firma (bei ebay) bestellst. Dennoch wirst Du es beim TÜV damit nicht ganz so einfach haben, weil es m.E. keine grundsätzliche Freigabe für die Felgen auf dem X1/9 gibt. Musst halt mal mit einem verständigen TÜV-Mensch drüber reden... In Bezug auf's H-Kennzeichen hat Andreas ja bereits alles gesagt. Es handelt sich um den Nachbau einer zeitgenössischen Felge, da sollte es keinerlei Probleme geben.

Bzgl. Passgenauigkeit beim X1/9: an der Hinterachse hast Du mit den Felgen und 185/60 Reifen keine Probleme. Vorne hingegen wird's ganz schön eng. Die Reifen (zumindest wenn es sich um Semi-Slicks handelt) schließen nur mit viel "Goodwill" mit den Kotflügelkanten bündig ab. Eher stehen sie ein wenig raus. Das kann (wie gesagt) aber auch immer am Reifenhersteller liegen (Fertigungstoleranzen).
Auch die Karosse vom X weist Fertigungstoleranzen auf, insofern kann es bei Dir auch schon wieder anders sein.

Fakt ist: die Plastik-Innenkotflügel müssen raus und in vorderen Bereich der Kotflügelkanten muss ein kleines bisschen gebördelt werden, damit es beim Einlenken nicht schleift. Aber dann geht's:
Bild


Gruß
Michael

#7
Hallo Michael,

das sind genau die Infos die ich haben wollte, danke !

Die Eintragungshürde würde ich auch in kauf nehmen, das sollte zu schaffen sein.
Bei den Änderungen (Bördeln / Innenkotflügel) habe ich dann schon mehr Bauchschmerzen.

Naja werde da nochmal ein wenig drüber nachdenken !

Bist Du evtl. mit diesem X am Sonntag am Ring, damit man sich das mal Live ansehen kann ?
________________________________________
Ciao
Marco

Bild
Bild

#8
Ja, ich bin am Ring. So wie's derzeit aussieht, auch mit dem Auto. Allerdings sind da momentan andere Felgen drauf.
Sprich mich einfach an, dann können wir über die Details quatschen.
Die Innenkotflügel müssen nicht zwingend raus, die kannst Du an den Stellen, wo es bei Dir schleift, dann auch individuell ausschneiden. Das läßt sich mit einem zweiten Satz Innenkotflügel ja später dann jederzeit rückgängig machen...
Mehr vor Ort...
Bis dann.

#9
Man kann die Innenkotflügel auch mit dem Heißtluftfön erwärmen und passend "formen". War bei mir nötig weil ich zur Serienbereifung 20er Spurplatten (also ET5) fahre. Ist aber ein recht schmaler Bereich zwischen formbar und geschmolzen..
Gruß Manuel
161999 & 162827
http://polytechnica.de

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#10
Ich war mal beim TÜV und habe dort nachgefragt ob ich diese Felgen eingetragen bekomme.

Nur mit dem Festigkeitsgutachten alleine funktioniert das nicht.

Beim erstenmal konnte er nichts finden das man 185/60 R13 auf einer 7x13 Felge fahren kann.
Dann habe ich ein Vergleichsgutachten besorgt in dem diese Reifen und Felgenkombination aufgeführt ist.

Jetzt möchte der TÜV aber ein Gutachten haben in dem eine Felge (7x13 ET10) und der X 1/9 aufgeführt ist.
Wenn ich soetwas vorlegen kann, bekomme ich die Felgen mit dem Festigkeitsgutachten auch eingetragen.

Beim Vertreiber der Felgen (MAXILITE) habe ich schon nachgefragt. Der hat aber kein entsprechendes Gutachten.
Bei ATS gibt es leider keine Vergleichbare Felge bzw. der X 1/9 ist dort nicht aufgeführt (ATS Classic 7x13 ET20 - die hat ja auch eine andere ET und einen anderen Lochkreis).

Hat einer von Euch vielleicht ein entsprechendes Gutachten oder evtl. eine Briefkopie mit dieser Felgengröße und Reifenkombination - und kann mir das zur Verfügung stellen, damit ich nochmal beim TÜV nachfragen kann ?
Gibt es evtl. einen TÜV in NRW der das ganze etwas kooperativer sieht ?
________________________________________
Ciao
Marco

Bild
Bild

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#11
Es sollte in Deutschland doch den einen oder anderen X1/9 geben, der 7" Felgen mit der Reifenkombination 185/60x13 eingetragen hat. Zumeist wurde sowas ja auf der KBS-Felge montiert.

Frag doch auch mal per PM bei dem Forums-Kollegen "Youngtimer" nach.

Gruß
Michael

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#13
Hallo,

sorry, ich wollte mich eigentlich schon viel früher melden ! :oops:

Leider habe ich kein Vergleichsgutachten bekommen. Eine erneute Nachfrage beim Tüv, ob es keine andere Möglichkeit gibt diese Felgen eintragen zu lassen, führte auch nicht zum Erfolg. :agrue:

Da ich gerne im Vorfeld sicher wissen möchte ob ich so etwas eingetragen bekomme und das in diesem Fall nicht so war, habe ich den Plan verworfen die CD66 zu bestellen. :evil:

Ich habe mich dann für die "Standard Tuning Felge" für den X 1/9 entschieden, da diese mir auch schon immer sehr gut gefallen hat.
Es ist ein Nachbau (RM - Itali) der CD30 Felge. :lol:

Vielleicht hat ja ein anderer X-Fahrer einen kooperativeren Tüv und mehr Ausdauer wie ich und bekommt die CD66 eingetragen.
Wäre klasse, wenn hier sich einer meldet mit einer Erfolgsmeldung ! :wink:

IMG_1855.JPG
________________________________________
Ciao
Marco

Bild
Bild

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#14
Kann ich nicht nachvollziehen: zu meinen ganzen bisherigen Felgeneintragungen hatte der TÜV Ing. bisher nur Festigkeitsgutachten!
Freigängigkeit wird ja sowieso überprüft und in Bezug auf geänderte Einpresstiefe mit Änderung des Lenkrollradius zählt die Expertise/Erfahrung des Prüfers und ggf. Vergleichsunterlagen.
Wenn man den Eindruck hat, dass ein Prüfer seinen Ermessungsspielraum nicht ausnutzen will, sollte man ggf. woanders hin, denn da ist auch zu vermuten, dass Kompetenz fehlt und man sich deshalb in fertige Gutachten flüchtet.
Bertone X1/9

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#15
Mir fällt auch nichts ein weshalb die Eintragung nicht möglich sein sollte. Ich denke einige Prüfingenieure wollen nicht nachdenken bzw. Verantwortung übernehmen und möchten gern eine Liste wo abgedruckt ist das es erlaubt ist. Nur um in Listen nachzuschauen braucht es eben keine besondere Qualifikation. Die CD 30 Felge steht ,glaube ich, im "Räderkatalog" und läßt sich deshalb einfach eintragen.
Mich würde eher interessieren ob es vorne am Federteller des Originalfahrwerkes paßt.

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#16
Die Prüfer dürfen seid einiger Zeit normalerwiese nichts mehr ohne Gutachten eintragen(ist eine neue Bestimmung), wenn sie was ohne Gutachten Eintragen
müssen sie das auch begründen und die Verantwortung übernehmen (die Eintragungen werden vom TÜV selber Kontrolliert, habe eine extra Abteilung).
Hier ein Beispiel: Golf 1 Cabrio Totalschaden, andere Karosse besorgt und alles Umgebaut. jetzt musste alles Um getragen werden (Fahrwerk, Felgen Reifen Lenkrad) hat er auch gemacht mit der Begründung es war ja vorher im gleichen Auto (nimmt er auf die eigene Kappe da keine Gutachten da waren),
Als ich ihm sagte das das Auto in Kassel (Hessen) zugelassen wird sagte er gleich das das nichts wird, die Zulassungsstelle in Kassel schickt die Unterlagen nach Fulda oder nach Frankfurt und die Überprüfen ob es für jede Eintragung ein Gutachten gibt. Bei uns in Niedersachasen ist das nicht so. Zur Zulassungsstelle hin Golf angemeldet (mit allen Eintragungen), nächsten Tag abgemeldet und dann in Kassel angemeldet (war ja alles im Brief eingetragen)
Leider haben die Prüfer es Heute sehr schwer, Sie wollen ja gerne aber dürfen es nicht da ihnen die Hände gebunden sind. Wenn Heute ein Prüfer was einträgt ohne Gutachten (oder wo es kein Gutachten für gibt) übernimmt er die volle Verantwortung, es gibt noch sehr wenige die das machen
Lido 128AS0090843
ZFA128AS000121175 1,6 EZ80 Wochnerumbau
ZBB128AS007152363 1600 EZ 84
Bild
Bild
Bild

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#17
Das stimmt sicher und dafür habe ich Verständnis. Nur behaupte ich, hier in diesem speziellen Fall, das der Prüfer kein großes Risiko eingeht. Die CD 30 Felge ist unproblematisch. 5,5 x 13. Et 7. Also die Lauffläche des Reifens sollte bei Et 10 kaum weiter herausstehen. Der Reifen als 185/60 ist auch kein Problem. Freigängigkeit kann man prüfen. Ob die Felge es aushält ,dafür gibt's d. Festigkeitsgutachten. Also müßte mir jemand schlüssig erklären warum der Reifen auf einer 7 Zoll breiten Felge eine Beeinträchtigung darstellt.

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#18
Wir haben hier diese Kombi letztes Jahr eingetragen bekommen und es ist hier bei mir im Haus auch b.a.W. entsprechend möglich.
Je nach Reifenfabrikat kann es halt sein, dass der Hersteller keine Freigabe für eine 7" Felge gibt. Wir hatten hier den Yokohama.
Gerade bei der CD 66 zieht es den Reifen schon ziemlich und wenn der Prüfer dann damit kein gutes Gefühl hat, dann trägt er es eben nicht ein. Ist seine Entscheidung, er muss es ja als anerkannter Sachverständiger beurteilen.
Macht ja auch keinen Spaß, wenn es den Reifen von der Felge zieht.
Ich habs jetzt nicht auswendig parat, ob die CD66 original oder Nachbau alle H2 Felgen sind, also innen und aussen Humps haben. Ggf kann es halt auch sein, dass auf nem Schlauch bestanden wird.

So restiktiv wie bertone schreibt kann ich es mir auch da oben fast nicht vorstellen, und so wird es nach meiner Erfahrung auch nicht gehandhabt. Genauso kann es natürlich auch sein, dass der TÜV Nord oder TÜV NRW etc einiges anders handhabt, meine Erfahrungen beziehen sich alleine auf den TÜV Süd.

Man muss aber auch sagen, oft wollen die Prüfer auch einfach nicht, und es kann durchaus mal sein, dass ein Prüfer sowas als Rechtfertigung vorgibt um was nicht eintragen zu "müssen". Kaum ein Prüfer reisst sich um die besonderen Fälle... Viel Arbeit wenig Geld... verständlich...
Und da gibt es keinerlei gesetzliche Beschränkungen, Einzelabnahmen nach §22 nicht mehr zu machen. Es geht also alleine drum ob sie (der einzelne Prüfer bzw die ganze organisation) es machen wollen.
Viele vermeintliche Vorschriften sind tatsächlich Prüforganisations-interne Vorgaben, an die sich die Prüfer als Angestellte der privatwirtschaftlichen Prüforganisationen natürlich in der Regel halten, gesetzlich verlangt ist es oftmals nicht.

Ein guter und erfahrener Prüfer hat die Sache halt im Griff und kann gut einschätzen, was geht und was nicht.
Und wenn er dann noch ein Herz für Schrauber und Motorsportler hat, dann hat man den richtigen gefunden.
Natürlich auch nicht so, dass man einen sucht, denn man belabern kann oder der selber ohne Erfahrung da Risiken begünstigt...
Ich habe einen Prüfer hier, der ganz genau weiß was er tut und was er verantworten kann. Da gibts dann klare Ansagen, was geht und was nicht. Oft geht einiges mehr als ein stupider Paragrafphenreiter oder reiner Gutachtengläubiger denkt, aber es bleibt halt immer im Rahmen dessen was technisch vertretbar ist.
Besser hätt ichs nicht treffen können.
mfg., Manfred

Re: CD66 - Eintragung möglich ?

#20
bulli69 hat geschrieben:Hallo,

sorry, ich wollte mich eigentlich schon viel früher melden ! :oops:

Leider habe ich kein Vergleichsgutachten bekommen. Eine erneute Nachfrage beim Tüv, ob es keine andere Möglichkeit gibt diese Felgen eintragen zu lassen, führte auch nicht zum Erfolg. :agrue:

Da ich gerne im Vorfeld sicher wissen möchte ob ich so etwas eingetragen bekomme und das in diesem Fall nicht so war, habe ich den Plan verworfen die CD66 zu bestellen. :evil:

Ich habe mich dann für die "Standard Tuning Felge" für den X 1/9 entschieden, da diese mir auch schon immer sehr gut gefallen hat.
Es ist ein Nachbau (RM - Itali) der CD30 Felge. :lol:

Vielleicht hat ja ein anderer X-Fahrer einen kooperativeren Tüv und mehr Ausdauer wie ich und bekommt die CD66 eingetragen.
Wäre klasse, wenn hier sich einer meldet mit einer Erfolgsmeldung ! :wink:

IMG_1855.JPG




Der TÜV trägt es dir nicht ein mit welcher Begründung Bitte ??
Nach meinem Wissen ist der TÜV Verpflichtet die Eintragung zu machen ( laut § 21 ) wenn keine Gefahr dasteht.

Ja es gibt in der Tat Neue Bestimmungen aber der §21 ist voll Rechtskräftig und zulässig. Es wird halt jetzt Bilder gemacht von den an und umbauten und auch so hinterlegt. Wie sonnst hätte ich in einem Fiat Seicento die CD 58 eingetragen bekommen ??