#3
Hallo Raffi,

ABE gibt's dafür meines Wissens nicht, nur TÜV-Gutachten, d.h. die Teile müssen eingetragen werden. Allerdings kann der Prüfer bei der Abnahme vermerken, dass die Fahrzeugpapiere nicht extra deswegen geändert werden müssen, sondern dass Du die Eintragung mitmachen lassen kannst, wenn Du ohnehin etwas anderes eintragen lassen musst. Gutachten als gescannte Datei kann ich Dir gerne mailen. Adresse noch wie gehabt?
Grüezi,
Thomas

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#4
Hallo Thomas

Danke für deine schnelle Hilfe.

War gestern bei der Zweijahresinspektion und alles war o.k. bis auf diese Stahlflexschläuche. grrrrrrr
Die Aussage von dem Prüfer war, diese Schlaüche sind sicher besser als die Originalen aber ohne ein CH-Zertifikat, kann ich diese nicht eintragen.

Leider wird unsere MFK ( TUV ) diese TUV-Papiere nicht akzeptieren.

Vielleicht kann ich was beim Goodridge Generalimporteure der Schweiz bekommen.
Werde mal schauen, was sich machen lässt.

Gruss Raffi
" Saluti Diabolic "

Sonst nix ausser meinen X www.x19diabolic.ch

*** fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann ***

#5
Hallo

Heute war ich bei der Nachinspektion auf der MFK (TUV).

Für die Stahlfelxschlaüche, habe ich ein Gutachten von dem Schweizer-Generalimporteure von Goodridge bekommen.
Mit diesem war es ein Kinderspiel und sie wurden eingetragen.

Das gleiche habe ich mit den Hörmann ( Bilstein ) Federn gemacht aber das Gutauchten, kam von Hörmann in Deutschland.
Auch diese sind jetzt eingetragen.

Die CSC Anlage musste ich nicht eintragen, muss einfach immer das Gutachten von CSC mitführen.

Alles eingetragen und geprüft, somit habe ich die nächsten zwei Jahre Ruhe.
" Saluti Diabolic "

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