Hosenträgergurte und H?

#1
Ja hallo auch,

ich möchte mit meinem X auch nächstes Jahr das eine oder andere Mal auf die Rennstrecke.
Ich denke, dass es aus Sicherheitsgründen Sinn macht andere Gurte zu wählen.

Jetzt mache ich nächstes Jahr das H Kennzeichen, das brauche ich insbesondere für Leipzig, in Berlin wohne ich ja ausserhalb.

Hat jemand Erfahrung mit Hosenträgergurten und H Kennzeichen ?

Olli
Scuderia X1/9

#2
Hallo Olli,

hast eine PN. Das ist so besser, sonst geht das Geschreie wegen

"Steuerhinterziehung" wieder los.
Gruß
Christoph
"Ich weiß genau was Sie jetzt denken, und Sie haben recht!" Nicht von mir, sondern von: Thomas Magnum ;)
Bild

#3
Hi Olli,

das Thema mit den H-Gurten hatten wir hier vor Kurzem schon mal. Das Problem ist gar nicht so sehr das "H-Kennzeichen", sondern die fachgerechte Befestigung der Gurte im X1/9.
Bzgl. H-Kennzeichen: das sollte eigentlich kein Thema sein, ist ja eine Verbesserung der Sicherheit und vor 20 Jahren gab es auch schon H-Gurte. Da kann Dir aber sicherlich der TÜV-Onkel Deines Vertrauens auch weiterhelfen... :lol:
Bleibt das Problem der Befestigung. Siehe dazu auch hier: http://www.project-x19.de/forum/viewtopic.php?t=11565
Viele Grüße
Michael
Nordisch by nature!
X im Norden: www.X19Hamburg.de und www.ScuderiaX19.de (Stammtisch vom X1/9-Club - Deutschland)
Bild

#5
Es ist kein großes Problem, an einem Oldtimer Hosenträgergurte zu verbauen.
Seit kurzer Zeit ist die neue Regelung in Kraft, dass bei Oldtimern, dass alle Änderungen H-konform sind, die in den ersten 10 Jahren nach der EZ des Fahrzeuges geändert wurden, ODER die in den ersten 10 Jahren möglich gewesen wären.

Hosenträgergurte gabs ja auch schon in den 80ern, ggf muss man sich halt nach entsprechenden alten Exemplaren umsehen.
Soweit also kein Problem.
Anders schauts aus bei X an sich, wie willst Du die Gurte befestigen? Normal werden H-Gurte mit dem oberen Gurt an Befestigungspunkte der hinteren Gurte angeschraubt.
Das geht beim X ja nicht, da die Gurte gerade geführt werden müssen, gibt es bei X leider keine legale Möglichkeit, handelsübliche Hosenträgergurte zu montieren.
Denkbar wäre eine stabile Querstrebe in Schulterhöhe hinter den Sitzen, aber einerseits muss man dafür die Inennausstattung zerscheiden und andererseits die Strebe verschweissen oder verschrauben. Dann könnte an den einen oder anderen Rennsportgurt verbauen.
Abgenommen (egal ob Oldtimer oder normale Zulassung) bekommt man sowas für die öffentliche Strasse aber nicht.

mfg., Manfred

PS & OT:
Goldi, das ist mal wieder ein Musterbeispiel für deine Meise...
Wenn Du was zum Thema beitragen willst und kannst, dann schreib es auch, das ist der Sinn eines Forums.
Deine möchtegern-elitären PN-Postings ("ich weiß was gaaanz tolles, aber ich sags nicht jedem...") sind einfach nur arm und lächerlich...
Zuletzt geändert von ManfredS am 17. Dez 2011, 00:25, insgesamt 1-mal geändert.
mfg., Manfred

Hallo Manfred,

#7
erstmal vielen Dank für Deine Info,

das hat mir der Micha mir mit dem Link auch gezeigt, ich bin halt im Forum nicht so präsent und dein Kommentar zur Sache ist auch wichtig, weil Du jetzt auch Geduld hast, die Frage nochmal zu beantworten.

Ich finde das ist im Forum eine ganz wichtige Sache, es gibt bestimmt Besucher im Forum, die Angst haben eine Frage zu stellen, weil die alten HASEN, das eh wissen.
Dann such doch............
kann nicht die Antwort sein.

Goldi hat mir die Grundlagen für die H-Einschätzung gemailt. Und das hilft mir wirklich weiter und ich bin Ihm da auch wirklich dankbar.

Ich wollt nur sagen, wenn es Probleme gibt, bitte nicht in meinem Thread!!!!!!!!!!!
Leute ich hab genug Aufregung neben meinem Hobby.

Alles Liebe
Olli
Scuderia X1/9

#8
Wie gesagt, bzgl der H-Zulassung ist das gar net so kritisch.

Der Gurt hier ist z.B ein älteres Modell welches Schroth in den 70er und 80er Jahren (bis 1989) gebaut hat.
das ist so einer den man getrost in seinem Oldtimer verbauen kann.
Ausserdem ist ein H-Gurt in aller Regel eh eintragungsfrei, solange einige Punkte erfüllt sind. Die Zulassung erfolgt duch eine ABE, wenn das Fahrzeug darin gennant ist. Ein Verlust des "H-Statuses" ist dadurch kaum zu erwarten, zumal dabei die Gurte leicht rückrüstbar sind.
Ein Verbau in ein Fahrzeug mit H-Zulassung ist dann wohl erst beim nächsten TÜV interessant, da liegt dann einiges im Ermessen des Prüfers. Im Zeifel muss man sie halt wieder ausbauen, falls der Prüfer sonst die Plakette verweigert.
Der Einbau samt Eintragung eines älteren Gurt-Modells umschift diese etwaigen Probleme halt komplett.

Aber es ist beim X an sich einfach so oder so aus technischen Gründen kaum möglich.
Der beste Ansatz, um auf der Rennstrecke sicher und gut zu sitzen, ist es wohl, sich schöne und vor Allem genau passende Schalensitze zu besorgen und die ggf nur für den Rennstreckeneinsatz einzubauen, so wie man es ggf mit einem Satz Slickbereiften Rädern macht.
Um da auch noch fest in den Sitz gepackt zu werden, könnte man sich Gedanken machen, ob man einen verstellbaren starren Gurt an den originalen Punkten verbauen will.
das ist alles relativ leicht zurückzurüsten und somit auch nicht relevant für die H-Zulassung.
Wenn man sich seinen X ganz auf (ggf historischen) Rennsporttrimm umbauen will, dann kann man die Lösung mit der Strebe durchaus angehen, es kann halt etwas aufwändier werden, bis der TÜVer sowas einträgt.
Aber dann hat mein seinen X eben irreversibel abgeändert.
Ein historisch korrekter Rennsportumbau kann sofern er die StVZO erfüllt (z.B gruppe H, etc) durchaus strassenzugelassen sein und sofern zeitgenössisch, durchaus auch mit korrekter H-Zulassung laufen...
Zuletzt geändert von ManfredS am 17. Dez 2011, 11:25, insgesamt 2-mal geändert.
mfg., Manfred

#9
Mechanische Rollen sind glaube ich nicht mehr erlaubt.

Ohne große Gelaber, Fakt ist: Solang der Original Gurt im Fahrzeug ist muss der Schroth Gurt nicht eingetragen werden.
Also für die Zulassung total uninteressant.

#10
Ach Acki, halbe Dinge darstellen bringt nicht viel...

Acki hat geschrieben:Mechanische Rollen sind glaube ich nicht mehr erlaubt.


Tatsache ist, die alten Gurte mit den mechanischen Rollen dürfen in neue Autos nicht mehr eingebaut werden, zumindest nicht einfach so. Das hängt mit E-Zertifizierungen, Betriebserlaubnissen etc etc zusammen, das würde den Rahmen sprengen.

Tatsache ist aber auch, dass diese Gurte in den alten Fahrzeuge sehr wohl erlaubt sind. Autos die in den 80ern gebaut wurden, bzw auf den Markt gekommen sind, passen da auf jeden Fall noch.
Bei Fahrzeugen mit einer Erteilung der Betriebserlaubnis ab 1990 müssen dann die neuen Gurte verwendet werden.
Altes Fahrzeug, alter Gurt -> passt.


Ohne große Gelaber, Fakt ist: Solang der Original Gurt im Fahrzeug ist muss der Schroth Gurt nicht eingetragen werden.
Also für die Zulassung total uninteressant.


Das war jetzt von Dir nur kurzes Gelaber, aber trotzdem Blödsinn.

Sicherheitsgurte sind Sicherheitseinrichtungen nach §35a StVZO und Änderungen müssen nach §19 StVZO genehmigt bzw abgenommen worden sein.
Hosenträgergurte sind nicht Teil der Fahrzeugs-BE und darin auch nicht vorgesehen, damit ist ein Vorhandensein von E-Nummern alleine nicht ausreichend, auch wenn das oft geschrieben wird.
Sie bedürfen daher einer Eintragung oder einer ABE.
Meist ist eine ABE dabei, so dass heute kaum mehr einer H-Gurte eintragen lässt.
Ist das Fahrzeug aber in der ABE nicht gelistet, gilt diese nicht, genauso wenn die darin vorgeschriebene Einbauposition nicht eingehalten wird.
Es ist also mitnichten so einfach, wie Du meinst.

Beim X noch dazu - es gibt sicher keine ABE die den X gelistet hat und wie schon beschrieben ist ein Einbau kaum möglich.
Zuletzt geändert von ManfredS am 18. Dez 2011, 13:11, insgesamt 2-mal geändert.
mfg., Manfred

#12
Bei der Jahreszahl war ich mir nicht ganz sicher, hab ich ja geschrieben - habs ausgebessert.

Natürlich reicht beim Uno die ABE aus, der Uno ist ja darin aufgeführt, aber das ist ja nicht das Thema hier!

Der X ist nicht aufgeführt und für den X gibt es auch keine einfache Möglichkeit, H-Gurte zu fahren.
Uno war nicht das thema, es ging um X und Oldtimer allgemein. Dein ganzer Einwurf ist hier also am Thema vorbei.
mfg., Manfred

#14
Acki hat geschrieben:Nö. Die frage war H Kennzeichen und H Gurte.
Wenn in dem Buch aufgeführt kein Thema.


Wieder falsch, Acki, langsam wird das hier zur Sisyphus-Arbeit...

Das H-Gutachten umfasst das Fahrzeug in seiner Gesamtheit in Bezug auf den historischen Zustand
Ein Einbau von H-Gurten stellt sehr wohl einen genehmigungspflichtigen Part dar, der in bezug auf die normalen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und technischer Zulässigkeit eben ggf mit der ABE abgedeckt ist.
Bei einem Oldtimer schaut das etwas anders aus, weil da eben noch der historische zustand dazu gehört.
Und ein moderner elektrischer H-Gurt, der meinetwegen seit 1990 auf dem Markt ist, kann daher wenn man 100%ig korrekt agieren will, nicht in einem Fahrzeug der 60er oder 70er Jahre montiert werden, ohne dass man die historische Zulassung riskiert. Ist natürlich ein eher theorethischer Fall, kaum jemand wird das mokieren und es könnte auch durchaus der Faktor der Verbesserung der Insassensicherheit ins Feld geführt werden. Es bleibt aber ein zulassungstechnisches Minenfeld.
Ein Uno wird, wenn er denn die 30 erreicht (die ersten in 2014), daher immer mit den modernen Gurten ausrüstbar und damit §23-konform sein.

Trotzdem bleibt das im Einzelnen oft ein heikler Fall, den man leicht umgehen kann, wenn man einfach passende zeitgenössische H-Gurte wählt.

Neben der ganzen rechtlichen Detailsfieselei kommt da aber viel gewichtiger auch der optische Faktor hinzu, wie ich meine. In einem Auto der 60er oder 70er, das etwas auf sportlich gemacht ist, geben die alten Gurte einfach ein viel stimmigeres Bild ab...
mfg., Manfred

#16
Ach Bub, es ist doch ganz einfach, alles was an Änderungen 10 Jahre nach EZ des Fahrzeuges gemacht wurde oder möglich gewesen wäre, ist H-Konform.
Alles andere nicht.
Ausnahmen: Normale Sicherheitsgurte wenn das Fahrzeug gar keine hatte, soweit das halbwegs einfach möglich ist und so ziemlich alle Verbesserungen bzgl des Umwelt-/Emmisionsverhaltens... (Katalysatoren, etc.)

Ich versteh net was Du überhaupt noch nachfragen willst, es ist doch völlig klar:
bei Autos ab Baujahr 1979 sind die neueren ASM H-Gurte innerhalb der "10 Jahresfrist" verbaubar. Bei älteren Fahrzeugen nicht, da kann man aber problemlos die alten Typen verwenden...
Zur optischen Stimmigkeit würde ich die alten Gurte aber auch bei manchen Autos der 80er verwenden.
Wo ist das Problem, bei den jeweiligen Öldtimern einfach die alten H-Gurte zu verwenden?
Die gabs schon lange vorher und sind damit bei so ziemlich allen Oldies, wo sowas überhaupt Sinn macht, völlig konform zu historischer Zulassung verbaubar...
mfg., Manfred

#17
Acki hat geschrieben:Ohne große Gelaber


Deltista831 hat geschrieben:Zwar nur kurzes Gelaber, aber trotzdem Blödsinn.


Ohne Kommentar :roll:
Gruß
Christoph
"Ich weiß genau was Sie jetzt denken, und Sie haben recht!" Nicht von mir, sondern von: Thomas Magnum ;)
Bild

#18
Leute, füttert nicht immer den Troll.

Olli, unser TÜV-Prüfer hätte uns letztes Jahr problemlos H-Gurte aufs H-Kennzeichen eingetragen. Voraussetzung: Es hat sie damals (EZ + 10 Jahre) schon gegeben.

#19
Ich finde, in dem Thread geht die grundsätzliche Frage nach einer sinnvollen und damit auch TÜV-fähigen Befestigung der Hosenträger-Gurte flöten.