#27
von Streitberg
Hallo,
nur zur Info, und weil das hier so schön umfassend geschrieben ist:
(Stammt aus dem Citroen - Forum, geschrieben von einem Tim Schröder, im Cit-Forum taucht das Thema nämlich auch alle Pf... lang auf, hauptsächlich für Xantia und XM )
Ich zitiere einfach mal ein einschlägig bekanntes Auto Magazin:
ECE-Regel 48 und Paragraph 50 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreiben vor, dass Xenon-Scheinwerfer nur in Verbindung mit einer Streuscheibenreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung betrieben werden dürfen. Damit soll eine Blendung des Gegenverkehrs vermieden werden, schließlich liefert der Lichtbogen eines Gasentladungsbrenners 2,5-mal so viel Licht wie eine Halogenlampe.
Es dürfte wohl jedem klar sein, dass der Niveauausgleich eines HP-Fahrwerks KEINE automatische Leuchtweitenregulierung eines Scheinwerfers ist. Die HP ist viel zu träge. Die automatische Regulierung der (Werks)Xenon Scheinwerfer in meinem Auto arbeitet in Sekundenbruchteilen und das muss sie auch, sonst wird der Gegenverkehr bei jedem Beschleunigen aufs heftigste geblendet.
Ich zitiere noch mal weiter:
>>Auf legalem Wege lassen sich heute nur sechs verschiedene Pkw-Modelle mit Xenon-Abblendlicht nachrüsten: Mercedes-Benz E-Klasse, 5er BMW sowie Ford Focus, Audi A3, VW Golf und Opel Astra - jeweils ab Baujahr 1998 und ausschließlich mit Umbausätzen der Firma Hella.<<Und>>Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.
Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.
Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, und Target Automotive behauptete auf der Automechanika uns gegenüber dreist, ihr Xenon-Set erhielte demnächst eine holländische ECE-Zulassung. Wie denn, bitte, ohne automatische Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage? Hauptsache, der Kunde glaubt solche Märchen – und bezahlt.<<Und>>Die rechtlichen Folgen darf er dann alleine ausbaden, denn die Hersteller haben sich abgesichert: Auf der Rückseite des Target-Prospekts steht ganz klein der Hinweis, dass der Xenon-Umbau nur für Offroad- und Rallyezwecke gestattet ist. Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.<<
Hoschi, ich wünsche dir viel Erfolg damit!
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Beste Grüße
Tim
Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH