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#21
Nur weil hier Chaos ausbricht, was aber voraus zusehen war, musst deinen Versuch ja nicht kippen. Probieren kann man so einiges, vernünftiger Weise sollte man halt nicht gleich auf die Menschheit losgehen damit. Ich denke dass auch bei Dir in der Schweiz die MFK das nicht so gerne sieht, mal abgesehen von den Rechtlichen Konsequenzen. Bist trotzdem ein Netter Kerl, bis die Tage vielleicht beim Wolfgang oder so.
Five Speed-128AS000135107-1981. Gruss Helmut.

#22
Cool-Man hat geschrieben:
Aber das du ein wenig "resistent" gegen andere Erfahrungen bist, weiss man ja schon :roll: :lol: :wink:
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Cool

Sorry, ich würde gerne nicht so stur sein aber solange es niemand versucht hat am X, solange darf ich doch ein wenig dagegen halten.

Nach einem Gespräch mit dem Ziploader, bin auch ich überzeugt, dass es blenden könnte.
Zuletzt geändert von Diabolic GTS am 1. Jun 2009, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
" Saluti Diabolic "

Sonst nix ausser meinen X www.x19diabolic.ch

*** fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann ***

Re: ..........

#23
herze-2004 hat geschrieben:Bist trotzdem ein Netter Kerl, bis die Tage vielleicht beim Wolfgang oder so.


Danke für die Blumen......
Auch ich finde euch prima Leute......

Der nächste Termin ist das Schwarzwaldtreffen und wen wir dieses Jahr nicht nach Italien fahren, dann würden wir gerne ein paar Tage in den Norden Deutschland oder Oestereich fahren. ( auch ohne Xenon :wink: :D )

Wie schon geschrieben, werde es einfach sein lassen, die Geschichte mit dem Xenon.
Es soll deswegen auch keinen Streit geben oder böse Worte fallen.
Diese Zeiten sind schon lägst vorbei......

Betreffs Xenon, Ziat Ende........
" Saluti Diabolic "

Sonst nix ausser meinen X www.x19diabolic.ch

*** fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann ***

Re: ..........

#24
Der nächste Termin ist das Schwarzwaldtreffen und wen wir dieses Jahr nicht nach Italien fahren, dann würden wir gerne ein paar Tage in den Norden Deutschland oder Oestereich fahren. ( auch ohne Xenon :wink: :D )



Falls Du nach Österreich kommst, schau mal wo Wels liegt, dann melde Dich bei mir

lg
Grüße aus Österreich
Michael
http://www.lkwmodellbau.at

#25
Hi Raffi,

ich hab mir die Sache mit den Xenon-Brenner auch mal angeschaut. Das ist wirklich eine Sache für sich. Ews gibt Xenon Lampeneinsätze die in die normale H4 Fassung passen. Diese sind für auf- und Abblendlicht mit jewils einem Xenon und einem Halogenbrenner ausgestattet. Da bei verwendung von Xenon bei Fernlicht auch gleichzeig das Abblendlicht mitleuchten muss, überhitzen die Leuchtmittel sehr schnell. Die Dinger sind also nicht nur Verboten, sondern auch technischer Schrott. Eine andere Lösung sieht für das auf und Abblenden nur einen Xenon Brenner vor, der dann mittels Magnetspule im Lampengehäuse verschoben wird. Die position der Brennstelle im Scheinwerfer ist schon in Lösung 1 absolut ungenau, und in Lösung 2 noch schlechter. Sowohl die erste als auch die zweite Variante haben bedingt durch das unterbrechungsfreie Leuchten beim Auf und Abblenden eine schlechte bis gar keine Hell-Dunkelgrenze. Also ist ein einstellen mit dem gewöhlichen Scheinwerferprüfgerät nicht mölich. Der TÜV sieht das natürlich auch gleich. Wer alles wissen will, hier ein Link:
https://www.handwerkermarkt.de/kaffeepa ... non-licht/

Wenn ich was Empfehlen darf, dann würde ich sagen, erstmal die Stromversorgung für die Scheinwerfer verbessern. Das gibt schon mal ordentlich mehr Licht. Dann zusätzlich diese Leuchtmittel einsetzen: http://www.xp-lamp.com/index.php?lc=de .
Gibt es auch zum vernünftigen Preis : http://www.amazon.de/Philips-12342XPS2- ... B000PGPMQG
gruß
Patrick


---- das letzte Auto ist immer ein Kombi! ----

Aus dem Citroen - Forum

#27
Hallo,

nur zur Info, und weil das hier so schön umfassend geschrieben ist:
(Stammt aus dem Citroen - Forum, geschrieben von einem Tim Schröder, im Cit-Forum taucht das Thema nämlich auch alle Pf... lang auf, hauptsächlich für Xantia und XM )


Ich zitiere einfach mal ein einschlägig bekanntes Auto Magazin:


ECE-Regel 48 und Paragraph 50 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreiben vor, dass Xenon-Scheinwerfer nur in Verbindung mit einer Streuscheibenreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung betrieben werden dürfen. Damit soll eine Blendung des Gegenverkehrs vermieden werden, schließlich liefert der Lichtbogen eines Gasentladungsbrenners 2,5-mal so viel Licht wie eine Halogenlampe.

Es dürfte wohl jedem klar sein, dass der Niveauausgleich eines HP-Fahrwerks KEINE automatische Leuchtweitenregulierung eines Scheinwerfers ist. Die HP ist viel zu träge. Die automatische Regulierung der (Werks)Xenon Scheinwerfer in meinem Auto arbeitet in Sekundenbruchteilen und das muss sie auch, sonst wird der Gegenverkehr bei jedem Beschleunigen aufs heftigste geblendet.

Ich zitiere noch mal weiter:
>>Auf legalem Wege lassen sich heute nur sechs verschiedene Pkw-Modelle mit Xenon-Abblendlicht nachrüsten: Mercedes-Benz E-Klasse, 5er BMW sowie Ford Focus, Audi A3, VW Golf und Opel Astra - jeweils ab Baujahr 1998 und ausschließlich mit Umbausätzen der Firma Hella.<<Und>>Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.

Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.

Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, und Target Automotive behauptete auf der Automechanika uns gegenüber dreist, ihr Xenon-Set erhielte demnächst eine holländische ECE-Zulassung. Wie denn, bitte, ohne automatische Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage? Hauptsache, der Kunde glaubt solche Märchen – und bezahlt.<<Und>>Die rechtlichen Folgen darf er dann alleine ausbaden, denn die Hersteller haben sich abgesichert: Auf der Rückseite des Target-Prospekts steht ganz klein der Hinweis, dass der Xenon-Umbau nur für Offroad- und Rallyezwecke gestattet ist. Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.<<

Hoschi, ich wünsche dir viel Erfolg damit!
__________________
Beste Grüße
Tim


Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH

#28
Das Einzige auf das wir in diesem Bereich hoffen können ist dass irgendwann ein legaler Umbausatz für den Golf I / II herausgebracht wird.

Ich habe die Hoffnungs noch nicht ganz aufgegeben, da es ja genügend verrückte Golftreiber gibt. Aber billig wird das sicherlich auch nicht.
Bild

#29
LWR gibt es von Hella, mit Ultraschall. Reinigungsanlage und Scheinwerfer die für Gasentladung geprüft sind und schon ist es legal eintragbar :)

#30
Acki hat geschrieben:Scheinwerfer die für Gasentladung geprüft sind [...]



:roll: Womit wir wieder den Knackpunkt hätten? Oder hast du mittlerweile eine Quelle für 7" Einsätze,die für Gasentladungslampen zugelassen sind? Selbst AMG hat ihre G-Klassen (ebenfalls 7" Einsätze) nur ins Ausland mit Xenon verkauft...
Bild

#31
Keine Ahnung wer noch 7" hat, aber wie du schon sagtest auf Goldscheinwerfer warten dürfte das einfachste sein (ich vermute mal die haben die richtige Größe?!).